Inhaltsstoff
P-AMINOPHENOL
Deutsche Bezeichnung
4-Aminophenol, p-Hydroxyanilin, 4-Amino-1-hydroxybenzol
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
HAARFÄRBEND
Färbt die Haare
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Oxidationshaarfärbemittel (permanente Haarfarben)
Vorkommen in anderen Produkten
Fotoentwickler, Arzneimittel, Farbstoffe (z. B. Pelzfarbstoffe)
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Kosmetische Haarfarben werden nach unterschiedlichen Funktionsweisen unterteilt. Es gibt temporäre Färbemittel, semipermanente Färbemittel und permanente Färbemittel (oxidative Haarfarben oder Blondierungen). Temporäre Färbemittel (Tönungen) zeichnen sich durch den Einsatz von direktziehenden Farbstoffen (z. B. kationische Farbstoffe, wie Basic Red 56 oder Acid Blue 62) aus. Es findet keine chemische Reaktion mit anderen Bestandteilen statt, die Farbstoffe lagern sich an der Haaroberfläche an und sind ein bis zwei Haarwäschen haltbar. Für die Haarfärbung werden außerdem Azo-, Triphenylmethan- oder Anthrachinon-Farbstoffe verwendet. Semipermanente Färbemittel (Tönungen) verwenden ebenfalls Direktzieher (z. B. Nitrofarbstoffe, wie HC Blue 2 oder HC Yellow 10). Die Haare werden ringförmig angefärbt, was für eine Haltbarkeit von acht bis zehn Haarwäschen sorgt. Nitrofarbstoffe diffundieren durch ihre geringe Molekülgröße in das Haar, bleiben aber auswaschbar, da sie nicht durch Ladung gebunden sind. Als weitere Haarfarbstoffe werden Nitrophenyldiamine, Azo- und Chinonimin-Farbstoffe in Verbindung mit organischen Lösungsvermittlern wie Glycolether oder Polypropylen verwendet. Bei permanenten Färbemitteln (oxidativen Haarfarben) kommen zunächst farblose Vorstufen, auch Entwickler und Kuppler genannt, zum Einsatz. Die eigentlichen Farbstoffe bilden sich durch eine chemische Reaktion. Das gesamte Haar wird durchgefärbt und die Farbe ist nicht auswaschbar.
Info zur sicheren Verwendung
Haarfärbemittel gehören gegenwärtig zu den am gründlichsten untersuchten kosmetischen Mitteln auf dem EU-Markt. Seit 2003 verfolgt die Europäische Kommission eine globale Strategie zur Sicherheitsbewertung von Haarfärbemitteln und Haarfarbstoffen in Europa. Mehr als 100 einzelne Haarfarbstoffe wurden nach einer umfassenden Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) für sicher befunden und in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung zur Verwendung zugelassen. Publikation der EU-Kommission zur Sicherheit von Haarfarben Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
p-Aminophenol steht im Verdacht, die Haut zu reizen und Allergien auszulösen (sensibilisierend). Die Fakten: In sehr hohen Konzentrationen ist p-Aminophenol potenziell reizend. Seine Verwendung in kosmetischen Mitteln ist geregelt und seine Konzentration begrenzt. So wird p-Aminophenol in Haar- und Wimpernfärbemitteln nur von professionellen Anwendern verwendet, und zwar in Konzentrationen, die garantieren, dass keine Reizungen auftreten. Um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden, müssen die Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung beachtet werden: Bei Hautausschlag im Gesicht oder bei Empfindlichkeit, Reizung oder Läsionen der Kopfhaut sollte es nicht verwendet werden. Die allergene Wirkung von p-Aminophenol ist bekannt. Daher sollten auch hier Vorsichtsmaßnahmen getroffen und die Anwendung vermieden werden, wenn zuvor eine Reaktion auf Haar- oder Wimpernfarben aufgetreten ist. Da die Verwendung von schwarzem Henna (temporäre Tätowierungen) das Allergierisiko erhöhen kann, wird empfohlen, auf die Verwendung von p-Aminophenol enthaltenden Farbstoffen zu verzichten, wenn zuvor eine Reaktion auf eine schwarze Henna-Tätowierung aufgetreten ist. Fazit: In den in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konzentrationen wird p-Aminophenol von europäischen und amerikanischen Sachverständigen als unbedenklich angesehen. Es wird empfohlen, die Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung zu beachten, um die Sicherheit sowohl der professionellen Anwender als auch der Verbraucher zu gewährleisten.
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden (DKG-Epikutantestreihe "Aromatische p-Aminoverbindungen" und "Friseurstoffe"). Kreuzallergien mit anderen aromatischen p-Aminoverbindungen und Azofarbstoffen sind möglich.
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.