Inhaltsstoff
P-PHENYLENEDIAMINE HCL
Deutsche Bezeichnung
p-Phenylendiaminhydrochlorid; Benzol-1,4-diamindihydrochlorid
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
HAARFÄRBEND
Färbt die Haare
Vorkommen in Kosmetika
Oxidationshaarfärbemittel (permanente Haarfarben)
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Kosmetische Haarfarben werden nach unterschiedlichen Funktionsweisen unterteilt. Es gibt temporäre Färbemittel, semipermanente Färbemittel und permanente Färbemittel (oxidative Haarfarben oder Blondierungen). Temporäre Färbemittel (Tönungen) zeichnen sich durch den Einsatz von direktziehenden Farbstoffen (z. B. kationische Farbstoffe, wie Basic Red 56 oder Acid Blue 62) aus. Es findet keine chemische Reaktion mit anderen Bestandteilen statt, die Farbstoffe lagern sich an der Haaroberfläche an und sind ein bis zwei Haarwäschen haltbar. Für die Haarfärbung werden außerdem Azo-, Triphenylmethan- oder Anthrachinon-Farbstoffe verwendet. Semipermanente Färbemittel (Tönungen) verwenden ebenfalls Direktzieher (z. B. Nitrofarbstoffe, wie HC Blue 2 oder HC Yellow 10). Die Haare werden ringförmig angefärbt, was für eine Haltbarkeit von acht bis zehn Haarwäschen sorgt. Nitrofarbstoffe diffundieren durch ihre geringe Molekülgröße in das Haar, bleiben aber auswaschbar, da sie nicht durch Ladung gebunden sind. Als weitere Haarfarbstoffe werden Nitrophenyldiamine, Azo- und Chinonimin-Farbstoffe in Verbindung mit organischen Lösungsvermittlern wie Glycolether oder Polypropylen verwendet. Bei permanenten Färbemitteln (oxidativen Haarfarben) kommen zunächst farblose Vorstufen, auch Entwickler und Kuppler genannt, zum Einsatz. Die eigentlichen Farbstoffe bilden sich durch eine chemische Reaktion. Das gesamte Haar wird durchgefärbt und die Farbe ist nicht auswaschbar.
Info zur sicheren Verwendung
Haarfärbemittel gehören gegenwärtig zu den am gründlichsten untersuchten kosmetischen Mitteln auf dem EU-Markt. Seit 2003 verfolgt die Europäische Kommission eine globale Strategie zur Sicherheitsbewertung von Haarfärbemitteln und Haarfarbstoffen in Europa. Mehr als 100 einzelne Haarfarbstoffe wurden nach einer umfassenden Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) für sicher befunden und in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung zur Verwendung zugelassen. Publikation der EU-Kommission zur Sicherheit von Haarfarben Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
p-Phenylendiamin (PPD) wird vorgeworfen, Allergien auszulösen (Sensibilisierung). Die Fakten: Bestehende Daten bestätigen das Sensibilisierungspotenzial von PPD. Die Verwendung von Haarfärbemitteln hat jedoch im Laufe der Zeit deutlich zugenommen, während die Zahl der unerwünschten Reaktionen stabil geblieben ist. Schwere Reaktionen können auftreten, sind aber im Vergleich zu den verwendeten Mengen an Haarfärbemitteln sehr selten. Da dieses Risiko jedoch bekannt ist, muss die Verwendung von PPD-haltigen Haarfärbemitteln immer unter strengen Vorsichtsmaßnahmen erfolgen, die stets auf der Verpackung angegeben sind, unter anderem: Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. (Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.) In Zweifelsfällen sowie im Falle einer Reaktion auf ein Haarfärbemittel sollte ein Allergologe konsultiert werden, um eine Allergie gegen PPD auszuschließen. Fazit: PPD ist ein bekanntes Allergen, aber die Qualität und die Formulierung moderner Haarfarbprodukte ermöglichen eine sichere Verwendung (außer für bereits sensibilisierte Personen). Dennoch kann es zu einzelnen Reaktionen kommen, weshalb die auf dem Produkt angegebenen Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung unbedingt zu beachten sind. Personen, die gegen PPD allergisch sind, sollten natürlich auf die Verwendung von PPD-haltigen Farbstoffen verzichten. Schließlich sollten professionelle Anwender, die mit PPD-haltigen Haarfärbemitteln in Berührung kommen, Handschuhe tragen.
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.