Inhaltsstoff
4-HYDROXYBENZOIC ACID
Deutsche Bezeichnung
4-Hydroxybenzoesäure, Paraben
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
PARFÜMIEREND
Verbessert den Geruch eines Produkts und/oder parfümiert die Haut
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
In hautpflegenden und -reinigenden Mitteln wie Emulsionen, Cremes, Shampoos sowie in Stylingprodukten und vielen anderen kosmetischen Produkten
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind. Parabene sind Salze und Ester der para-Hydroxybenzoesäure. Sie verfügen, wie die verwandte Benzoesäure, über eine antimikrobielle und fungizide Wirkung. Daher werden insbesondere einige Ester seit mehr als 80 Jahren als Konservierungsmittel in Kosmetika eingesetzt. In kosmetischen Produkten zugelassen sind para-Hydroxybenzoesäure (Paraben), Methylparaben, Ethylparaben, Propylparaben, Butylparaben, sowie einige deren Natrium-, Kalium- und Calcium-Salze. In der Natur kommen Parabene in vielen Pflanzen, wie Gurken, Möhren, Zwiebeln, Kirschen, Heidelbeeren oder Erdbeeren vor. Duftstoffe bzw. Duftstoffmischungen werden im Kosmetikbereich auch als "Parfümierungsmittel" oder "Parfümöle" bzw. "Parfumöle" bezeichnet. Auf den kosmetischen Produkten werden diese mit dem INCI-Namen "PARFUM" deklariert. Dabei handelt es sich um unverdünnte Einzelsubstanzen oder deren Mischungen, die aus Naturrohstoffen stammen oder (halb-)synthetisch hergestellt sein können. Sie sind Ausgangsstoffe zur Herstellung von Parfum, Eau de Parfum, Eau de Toilette, Eau de Cologne und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln. Der durchschnittliche Gehalt an Duftstoffen beträgt in Parfum 15-30 %, in Eau de Parfum 10-14 %, in Eau de Toilette 6-9 %, in Eau de Cologne 3-5 % sowie in Hautcremes, Shampoos, Haar- und Deosprays ca. 0,2-1 % und ca. 1-3 % in Deostiften. Zu den Parfümölen zählen ätherische Öle, Resinoide und Absolues. Als Quellen dienen u. a. Blüten, Blätter und Stängel, Früchte und Fruchtschalen oder Wurzeln von Pflanzen; Hölzer, Gräser oder Kräuter, Nadeln, Harze und Balsame. Außerdem werden aus Naturprodukten isolierte Verbindungen wie z. B. Aldehyde, Ketone, Ester, Alkohole etc. verwendet (Geraniol, Citronellal, Citral, Eugenol, Menthol) sowie halbsynthetische (Citronellol, Geranylacetat, Jonone) und synthetische Riechstoffe (z. B. Phenylethylalkohol und Linalool). Duftstoffe tierischer Herkunft, z. B. Moschus und Ambra, werden nur selten verwendet.
Info zur sicheren Verwendung
Aus wissenschaftlicher Sicht sind Parabene die zurzeit am besten untersuchten und sichersten Konservierungsstoffe am Markt. Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) stuft sie als sicher ein. Das SCCS hat im Jahr 2010 die Konzentrationen der einzelnen Parabene in kosmetischen Mitteln überprüft und im Mai 2013 erneut bekräftigt, dass Parabene bezüglich der Konzentration in welcher sie in kosmetischen Mitteln verwendet werden, als sicher eingestuft werden können. Die aktuelle Literatur belegt, dass Parabene aus allergologischer Sicht zu den Konservierungsstoffen mit einem besonders niedrigen allergenen Potential zählen. Es gibt zwar Berichte über Allergien, setzt man diese jedoch in Relation zur Einsatzhäufigkeit (sehr viele Produkte am Markt sind mit Parabenen konserviert) sind Parabene als allergologisch unauffällig zu bezeichnen. Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Links zu wissenschaftlichen Bewertungen
Stellungnahme des SCCS (2013) zur Sicherheit von Propyl- und Butylparaben
Stellungnahme des BfR (2011) zur Verwendung von Parabenen in kosmetischen Mitteln
Stellungnahme des SCCS (2010) zur Sicherheit von Parabenen als Konservierungsstoffe in Kosmetika
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Parabene stehen im Verdacht, endokrine Disruptoren zu sein. Die Fakten: Die Sicherheit der Verwendung der für kosmetische Mittel zugelassenen Parabene wurde von zahlreichen (europäischen, amerikanischen, niederländischen usw.) Sachverständigenausschüssen umfassend bewertet (2, 3 und 4). Diese Parabene sind Konservierungsstoffe mit sehr guter Verträglichkeit beim Einsatz in kosmetischen Mitteln. In-vitro-Studien (d. h. Studien oder Versuche, die in einer künstlichen Laborumgebung, z. B. im Reagenzglas, durchgeführt werden) zeigen eine geringe Wirkung von Parabenen auf Östrogenrezeptoren, die insgesamt 1000 Mal geringer ist als die des natürlichen Geschlechtshormons der Frau (Östradiol). Je kürzer die Kohlenstoffkette des Parabens ist, desto weniger wird es von der Haut aufgenommen und desto schwächer ist seine Wirkung (die einzigen in Kosmetika verwendeten Parabene haben kurze Ketten mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen: Methylparaben < Ethylparaben < Propylparaben < Butylparaben). Aus diesem Grund wird die Sicherheit der Verwendung von Parabenen Stoff für Stoff analysiert. Butylparaben, Methylparaben und Propylparaben gehören zu den 28 Stoffen, die im Verdacht stehen, endokrine Disruptoren zu sein, und die von europäischen Sachverständigen neu bewertet werden, um alle neuen Daten über ihre potenzielle endokrine Aktivität zu analysieren. Propylparaben wurde bereits bewertet und bei den niedrigen Konzentrationen, in denen es in Kosmetika verwendet wird, als unbedenklich eingestuft. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass z. B. auch für Soja-Inhaltsstoffe (Isoflavone) in ausreichend empfindlichen in vitro-Testsystemen endokrine Wirkungungen nachweisbar sind, ohne dass Wissenschaftler oder behördliche Experten Sicherheitsbedenken durch den Verzehr von Soja-basierten Lebensmitteln sehen. Die Sicherheit von Parabenen wurde unter Anwendung eines "Worst-Case-Szenarios" bewertet (d. h. die höchsten Expositions- und Hautresorptionswerte werden neben der niedrigsten Dosis ohne Wirkung berücksichtigt). Die (europäischen und amerikanischen) Sachverständigen halten Parabene in den zugelassenen Konzentrationen für die Verwendung in kosmetischen Mitteln für unbedenklich. Fazit: Wie alle Konservierungsstoffe unterliegen auch Parabene strengen europäischen Vorschriften. Die derzeit in kosmetischen Mitteln zugelassenen Parabene werden von mehreren Sachverständigenausschüssen als unbedenklich eingestuft. Auf europäischer Ebene werden derzeit weitere Studien durchgeführt, um endgültig über ihre potenziell endokrinschädigende Wirkung zu entscheiden. Quellen: (1) In-vitro-Daten ermöglichen es, einen Wirkmechanismus zu identifizieren. Um herauszufinden, ob dieser Mechanismus eine Wirkung auf einen lebenden Organismus hat, werden In-vivo-Studien durchgeführt. (2) Stellungnahmen des Europäischen Wissenschaftlichen Ausschusses "Verbrauchersicherheit" a. SCCP/0873/05: https://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_019.pdf b. Extended Opinion on Parabens, underarm cosmetics, and breast cancer, SCCP/0874/05: http://www.alegesanatos.ro/dbimg/files/Parabens.pdf c. SCCP/1017/06: https://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_074.pdf d. SCCP/1183/08: https://ec.europa.eu/health/archive/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_138.pdf e. SCCS/1348/10: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_041.pdf f. "Clarification on Opinion SCCS/1348/10 in the light of the Danish clause of safeguard banning the use of parabens in cosmetic products intended for children under three years of age", SCCS/1446/11: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_069.pdf g. SCCS/1514/13: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_132.pdf (3) Cosmetic Ingredient Review (CIR): Amended Safety Assessment of Parabens as Used in Cosmetics (2020): https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32723119/ (4) National Institute for Public Health and the Environment (RIVM report 2017-0028): Exposure to and toxicity of methyl-, ethyl- and propyl paraben (https://www.rivm.nl/bibliotheek/rapporten/2017-0028.html)
Weitere Informationen
"Dialog Kosmetik": 11. Stakeholder-Workshop Parabene in der Kosmetik / Parabene - der Faktencheck "Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
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