Inhaltsstoff
PEG-25 PABA
Deutsche Bezeichnung
p-Aminobenzoesäure, ethoxyliert (durchschnittlich 25 Einheiten -CH2-CH2-O-)
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
STABILISIEREND GEGEN LICHTEINWIRKUNG
Schützt das kosmetische Produkt vor Schäden durch Licht
UV-ABSORBER
Schützt das kosmetische Mittel vor Schäden durch UV-Licht
UV-FILTER
Schützt Haut oder Haare vor schädlicher UV-Strahlung
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln und anderen Kosmetika mit UV-Schutz (Pflegeprodukte, dekorative Kosmetika)
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
PEG-25 PABA ist ein löslicher organischer UV-B-Filter. Er absorbiert UV-B-Strahlen von etwa 280 bis 320 nm. Die maximale Konzentration von PEG-25 PABA beträgt 10 %. UV-Filter minimieren die unerwünschten Folgen der UV-Strahlung auf die Haut und sind daher wichtige Bestandteile von Sonnenschutzmitteln. Indem sie die Haut vor der gefährlichen Sonneneinstrahlung schützen, helfen sie, vorzeitiger lichtbedingter Hautalterung und Hautkrebs vorzubeugen. Hierbei unterscheidet man zwischen löslichen organischen UV-Filtern und solchen auf Basis von mineralischen bzw. organischen Pigmenten. Während lösliche organische UV-Filter die UV-Strahlung absorbieren, in Wärme umwandeln und in der oberen Hautschicht einen unsichtbaren Schutzschild bilden, reflektieren, streuen und absorbieren UV-Filter auf Basis von Pigmenten die Sonnenstrahlen schon auf der Hautoberfläche. Organische UV-Filter absorbieren die Energie des ultravioletten Teils des Lichts im Bereich von etwa 280 bis 400 nm. Dabei muss die Energie des absorbierten Photons der Energie entsprechen, die erforderlich ist, um ein Elektron im Molekül der Filtersubstanz von einer niedrigen auf eine höhere Bahn anzuheben. Indem das Elektron auf seine ursprüngliche Bahn zurückfällt, wird die aufgenommene Energie entweder als Wärme oder als Strahlung längerer Wellenlänge wieder abgegeben und dadurch unschädlich gemacht. Die organischen UV-Filter unterscheiden sich u. a. in der Lage des Absorptionsbereiches, in der Photostabilität, in der Löslichkeit und im Penetrationsvermögen. Je nachdem, welcher Wellenbereich der ultravioletten Strahlung vom UV-Filter absorbiert wird, unterscheidet man UV-A-, UV-B- und Breitbandfilter. Feste PEG dienen als Konsistenzgeber in Lippenstiften und Cremes sowie als Feuchthaltemittel. Sie sind gut hautverträglich und mikrobiologisch nicht anfällig, sodass im Allgemeinen auf den Zusatz von Konservierungsmitteln verzichtet werden kann. Polyethylenglykole (INCI: PEG-...) sind Polykondensationsprodukte des Ethylenglykols, oder Polymerisationsprodukte des Ethylenoxids. Die an den Namen angefügte Zahl gibt die mittlere Zahl der Ethylenoxid-Einheiten der Substanz an. Die Konsistenz der PEG-Derivate wird mit steigendem Polymerisationsgrad zunehmend fester. PEG mit mittlerer Molmasse bis 600 g/mol sind flüssige, bis 1000 g/mol wachsartige und ab 4000 g/mol feste, wachsartige Substanzen. Durch Mischen fester und flüssiger Komponenten erhält man Produkte von cremiger Konsistenz, die als wasserfreie und mit Wasser abwaschbaren Grundlagen eingesetzt werden. Mit steigender Molmasse nehmen die Wasserlöslichkeit und die Hygroskopizität (Feuchtigkeitsaufnahmevermögen) der Polyethylenglykole ab. Polyethylenglykole und deren Derivate werden bevorzugt in kosmetischen Mitteln eingesetzt, da sie ein breites Spektrum von Viskositäts- und Löslichkeitseigenschaften aufweisen und sehr gut hautverträglich sind. Als wasserlösliche, nicht fettende Substanzen sind Polyethylenglykole für viele kosmetische Zwecke geeignet. Die flüssigen PEG dienen z. B. als Glycerolersatz in Gesichts-, Rasier- und Haarwässern, als Lösungsvermittler und Lösungsmittel.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter UV-Filtern Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Haut durch Absorption, Reflexion oder Streuung vor UV-Strahlung zu schützen. Der Anhang VI der Verordnung legt fest, welche Substanzen als UV-Filter in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der UV-Filter sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln vorgeschrieben und ggf. weitere Einsatzbedingungen vorgegeben. UV-Filter werden vor ihrer Zulassung im Anhang VI gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Filter entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert. Claudia Fruijtier-Pölloth: Safety assessment on polyethylene glycols (PEGs) and their derivatives as used in cosmetic products. In der Zeitschrift "Toxicology" (2005), Nr. 214, S. 1-38. Verlag: Elsevier Ireland Ltd.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zur Sicherheit kosmetischer Mittel Informationen zum richtigen Sonnenschutz: www.sonnenschutz-sonnenklar.info
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.