Inhaltsstoff
PEG-3 2,2'-DI-P-PHENYLENEDIAMINE
Deutsche Bezeichnung
PEG-3-2,2′-Di-p-Phenylendiamin
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
HAARFÄRBEND
Färbt die Haare
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Gesichts-, Rasier- und Haarwässer, als Lösungsmittel und Lösungsvermittler für Wirkstoffe, Parfümöle und Farbstoffe, als Feuchthaltemittel, Grundlage für Cremes, als Konsistenzgeber, Bindemittel, Weichmacher und Fixateure Oxidationshaarfärbemittel (permanente Haarfarben)
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Kosmetische Haarfarben werden nach unterschiedlichen Funktionsweisen unterteilt. Es gibt temporäre Färbemittel, semipermanente Färbemittel und permanente Färbemittel (oxidative Haarfarben oder Blondierungen). Temporäre Färbemittel (Tönungen) zeichnen sich durch den Einsatz von direktziehenden Farbstoffen (z. B. kationische Farbstoffe, wie Basic Red 56 oder Acid Blue 62) aus. Es findet keine chemische Reaktion mit anderen Bestandteilen statt, die Farbstoffe lagern sich an der Haaroberfläche an und sind ein bis zwei Haarwäschen haltbar. Für die Haarfärbung werden außerdem Azo-, Triphenylmethan- oder Anthrachinon-Farbstoffe verwendet. Semipermanente Färbemittel (Tönungen) verwenden ebenfalls Direktzieher (z. B. Nitrofarbstoffe, wie HC Blue 2 oder HC Yellow 10). Die Haare werden ringförmig angefärbt, was für eine Haltbarkeit von acht bis zehn Haarwäschen sorgt. Nitrofarbstoffe diffundieren durch ihre geringe Molekülgröße in das Haar, bleiben aber auswaschbar, da sie nicht durch Ladung gebunden sind. Als weitere Haarfarbstoffe werden Nitrophenyldiamine, Azo- und Chinonimin-Farbstoffe in Verbindung mit organischen Lösungsvermittlern wie Glycolether oder Polypropylen verwendet. Bei permanenten Färbemitteln (oxidativen Haarfarben) kommen zunächst farblose Vorstufen, auch Entwickler und Kuppler genannt, zum Einsatz. Die eigentlichen Farbstoffe bilden sich durch eine chemische Reaktion. Das gesamte Haar wird durchgefärbt und die Farbe ist nicht auswaschbar. Polyethylenglykole (INCI: PEG-...) sind Polykondensationsprodukte des Ethylenglykols, oder Polymerisationsprodukte des Ethylenoxids. Die an den Namen angefügte Zahl gibt die mittlere Zahl der Ethylenoxid-Einheiten der Substanz an. Die Konsistenz der PEG-Derivate wird mit steigendem Polymerisationsgrad zunehmend fester. PEG mit mittlerer Molmasse bis 600 g/mol sind flüssige, bis 1000 g/mol wachsartige und ab 4000 g/mol feste, wachsartige Substanzen. Durch Mischen fester und flüssiger Komponenten erhält man Produkte von cremiger Konsistenz, die als wasserfreie und mit Wasser abwaschbaren Grundlagen eingesetzt werden. Mit steigender Molmasse nehmen die Wasserlöslichkeit und die Hygroskopizität (Feuchtigkeitsaufnahmevermögen) der Polyethylenglykole ab. Polyethylenglykole und deren Derivate werden bevorzugt in kosmetischen Mitteln eingesetzt, da sie ein breites Spektrum von Viskositäts- und Löslichkeitseigenschaften aufweisen und sehr gut hautverträglich sind. Als wasserlösliche, nicht fettende Substanzen sind Polyethylenglykole für viele kosmetische Zwecke geeignet. Die flüssigen PEG dienen z. B. als Glycerolersatz in Gesichts-, Rasier- und Haarwässern, als Lösungsvermittler und Lösungsmittel.
Info zur sicheren Verwendung
Haarfärbemittel gehören gegenwärtig zu den am gründlichsten untersuchten kosmetischen Mitteln auf dem EU-Markt. Seit 2003 verfolgt die Europäische Kommission eine globale Strategie zur Sicherheitsbewertung von Haarfärbemitteln und Haarfarbstoffen in Europa. Mehr als 100 einzelne Haarfarbstoffe wurden nach einer umfassenden Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) für sicher befunden und in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung zur Verwendung zugelassen. https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_hairdyes_de.pdf Claudia Fruijtier-Pölloth: Safety assessment on polyethylene glycols (PEGs) and their derivatives as used in cosmetic products. In der Zeitschrift "Toxicology" (2005), Nr. 214, S. 1-38. Verlag: Elsevier Ireland Ltd.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zur Sicherheit kosmetischer Mittel
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.