Inhaltsstoff
POLYAMINOPROPYL BIGUANIDE
Deutsche Bezeichnung
Polyaminopropylbiguanid, Polyhexanid, Polyhexamethylenbiguanid (PHMB)
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Als Konservierungsmittel in diversen kosmetischen Produkten – außer in sprühbaren (inhalierbaren) Formulierungen
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Polyaminopropylbiguanid wird bis zu einer maximalen Konzentration von 0,1 % als Konservierungsmittel in kosmetischen Produkten eingesetzt.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Polyaminopropyl-Biguanid (PHMB) steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Die Fakten: Aufgrund von Studien mit zweideutigen Ergebnissen wurde PHMB auf europäischer Ebene als CMR 2 eingestuft (es ist möglich, dass es für den Menschen krebserregend ist, was jedoch nicht nachgewiesen wurde). Die niedrigen Konzentrationen, die in kosmetischen Mitteln zugelassen sind, lassen eine große Sicherheitsmarge zu, zumal PHMB nur in sehr geringem Maße über die Haut aufgenommen wird. Die europäischen Behörden haben daher seine Verwendung in kosmetischen Mitteln auch unter Berücksichtigung anderer Expositionsquellen als unbedenklich eingestuft. Fazit: Wie bei allen Konservierungsstoffen ist die Verwendung von PHMB in kosmetischen Mitteln streng geregelt. Seine Verwendung in kosmetischen Mitteln in sehr niedrigen Konzentrationen wird von europäischen Experten als unbedenklich eingestuft.
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden.
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.