Inhaltsstoff
SODIUM PROPYLPARABEN
Deutsche Bezeichnung
Propylparaben (Natriumsalz), 4-Hydroxybenzoesäurepropylester (Natriumsalz)
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
In hautpflegenden und -reinigenden Mitteln wie Emulsionen, Cremes, Shampoos sowie in Stylingprodukten und vielen anderen kosmetischen Produkten
Vorkommen in anderen Produkten
Parabene machen auch Arzneimittel und bestimmte Lebensmittel (wie Salate, Fischerzeugnisse oder Mayonnaise) länger haltbar. Wie alle Konservierungsstoffe schützen sie vor dem mikrobiellen Verderb und gewährleisten damit die Sicherheit der Produkte für den Verbraucher.
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind. Parabene sind Salze und Ester der para-Hydroxybenzoesäure. Sie verfügen, wie die verwandte Benzoesäure, über eine antimikrobielle und fungizide Wirkung. Daher werden insbesondere einige Ester seit mehr als 80 Jahren als Konservierungsmittel in Kosmetika eingesetzt. In kosmetischen Produkten zugelassen sind para-Hydroxybenzoesäure (Paraben), Methylparaben, Ethylparaben, Propylparaben, Butylparaben, sowie einige deren Natrium-, Kalium- und Calcium-Salze. In der Natur kommen Parabene in vielen Pflanzen, wie Gurken, Möhren, Zwiebeln, Kirschen, Heidelbeeren oder Erdbeeren vor.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Aus wissenschaftlicher Sicht sind Parabene die zurzeit am besten untersuchten und sichersten Konservierungsstoffe am Markt. Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) stuft sie als sicher ein. Das SCCS hat im Jahr 2010 die Konzentrationen der einzelnen Parabene in kosmetischen Mitteln überprüft und im Mai 2013 erneut bekräftigt, dass Parabene bezüglich der Konzentration in welcher sie in kosmetischen Mitteln verwendet werden, als sicher eingestuft werden können. Die aktuelle Literatur belegt, dass Parabene aus allergologischer Sicht zu den Konservierungsstoffen mit einem besonders niedrigen allergenen Potential zählen. Es gibt zwar Berichte über Allergien, setzt man diese jedoch in Relation zur Einsatzhäufigkeit (sehr viele Produkte am Markt sind mit Parabenen konserviert) sind Parabene als allergologisch unauffällig zu bezeichnen.
Links zu wissenschaftlichen Bewertungen
Stellungnahme des SCCS (2013) zur Sicherheit von Propyl- und Butylparaben
Stellungnahme des BfR (2011) zur Verwendung von Parabenen in kosmetischen Mitteln
Stellungnahme des SCCS (2010) zur Sicherheit von Parabenen als Konservierungsstoffe in Kosmetika
Stellungnahme des SCCS (2021) zur Sicherheit von Propylparaben
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Propylparaben steht im Verdacht, ein endokriner Disruptor zu sein und Brustkrebs zu verursachen. Die Fakten: Die Sicherheit von Propylparaben, einem gut verträglichen Konservierungsmittel, das für die Verwendung in kosmetischen Mitteln zugelassen ist, wurde von zahlreichen (europäischen, amerikanischen, niederländischen usw.) Sachverständigenausschüssen umfassend bewertet (2, 3 und 4). Allein in Europa wurde die Sicherheit der Verwendung von Propylparaben in kosmetischen Mitteln in den Jahren 2005, 2006, 2008, 2010, 2011, 2013 und erneut im Jahr 2020 unter Berücksichtigung aller vorliegenden wissenschaftlichen Daten, einschließlich derjenigen über endokrine Disruption, bewertet. In-vitro-Studien (d. h. Studien oder Versuche, die in einer künstlichen Laborumgebung, z. B. im Reagenzglas, durchgeführt werden) zeigen eine geringe Aktivität von Parabenen auf Östrogenrezeptoren, die insgesamt 20.000 bis 700.000 Mal geringer ist als die des weiblichen Referenzhormons (Östradiol). Je kürzer die Kohlenstoffkette des entsprechenden Parabens ist, desto weniger wird es von der Haut absorbiert und desto geringer ist seine endokrine Wirkung. Parabene werden von der Haut rasch in ein Molekül umgewandelt, das diese geringen Wirkungen nicht aufweist. Die In-vivo-Ergebnisse (d. h. die an lebenden Organismen durchgeführten Studien oder Versuche) sind widersprüchlich (1) (2). Aufgrund dieser Widersprüche zwischen verschiedenen Studien haben europäische Sachverständige im Jahr 2020 alle in der Literatur verfügbaren relevanten Informationen analysiert und sich dabei auf die Untersuchung der potenziellen endokrinen Wirkungen konzentriert. Sie kamen zu dem Schluss, dass der derzeitige Stand der Erkenntnisse nicht ausreicht, um Propylparaben als endokrinen Disruptor einzustufen (5). Die Sicherheit der Verwendung von Propylparaben wurde daher unter Anwendung des "Worst-Case-Szenarios" bewertet, d. h. die höchsten Werte für die Exposition und die dermale Absorption werden zusammen mit dem niedrigsten Wert für eine Dosis ohne Wirkung berücksichtigt. Die europäischen und amerikanischen Sachverständigen halten Propylparaben daher in den zugelassenen Konzentrationen für die Verwendung in kosmetischen Mitteln für unbedenklich. Außerdem zeigen aktuelle wissenschaftliche Studien keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber Parabenen und der Entstehung von Brustkrebs (Académie de pharmacie, 2013) (5) (6). Fazit: Wie alle Konservierungsmittel unterliegt auch Propylparaben der strengen europäischen Gesetzgebung. Die Sicherheit der Verwendung von Propylparaben in kosmetischen Mitteln wurde in den letzten fünfzehn Jahren und erneut im Jahr 2020 mehrfach untersucht (5). Propylparaben gilt nicht als erwiesener endokriner Disruptor, ist weder genotoxisch noch krebserregend oder allergen. Schließlich gibt es keine Hinweise darauf, dass Menschen, die Propylparaben-haltige Produkte verwenden, ein erhöhtes Krebsrisiko haben. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Propylparaben von den zuständigen Gesundheitsbehörden in den sehr niedrigen Konzentrationen, die derzeit in kosmetischen Mitteln zugelassen sind, als unbedenklich angesehen wird. Quellen: (1) In vitro data allow to identify a mechanism of action. To find out whether this mechanism has an effect on a living organism, in vivo studies are carried out. (2) Opinions of the European Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit" a. SCCP/0873/05: https://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_019.pdf b. Extended Opinion on Parabens, underarm cosmetics, and breast cancer, SCCP/0874/05: http://www.alegesanatos.ro/dbimg/files/Parabens.pdf c. SCCP/1017/06: https://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_074.pdf d. SCCP/1183/08: https://ec.europa.eu/health/archive/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_138.pdf e. SCCS/1348/10: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_041.pdf f. "Clarification on Opinion SCCS/1348/10 in the light of the Danish clause of safeguard banning the use of parabens in cosmetic products intended for children under three years of age", SCCS/1446/11: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_069.pdf g. SCCS/1514/13: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_132.pdf (3) Cosmetic Ingredient Review (CIR): Amended Safety Assessment of Parabens as Used in Cosmetics (2020): https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32723119/ (4) National Institute for Public Health and the Environment (RIVM report 2017-0028): Exposure to and toxicity of methyl-, ethyl- and propyl paraben (https://www.rivm.nl/bibliotheek/rapporten/2017-0028.html) (5) European Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit" - SCCS/1623/20: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_243.pdf (6) French Pharmaceutical Academy (Académie Nationale de Pharmacie): Parabènes & médicaments: un problème de santé publique? (2013): https://www.acadpharm.org/dos_public/Recommandations_parabenes_et_mEdiments_Conseil_22.05.2013_VF_27.05.2013.pdf
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden (DKG-Epikutantestreihe "Standardreihe"). "Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010) "Dialog Kosmetik": 11. Stakeholder-Workshop Parabene in der Kosmetik / Parabene - der Faktencheck
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.