Inhaltsstoff
SODIUM/TEA C12-13 PARETH-3 SULFATE
Stoffinformationen
"Sodium..." bezeichnet ein Natriumsalz. "TEA" bezeichnet ein Salz des Triethanolamins. "Pareth-" bezeichnet einen PEG-Ether eines Alkanols (Alkylalkohols). Die vorangestellten Zahlen "C x-y" geben die Länge der Alkyl-(Kohlenstoff-)Ketten an. Die Zahl hinter "Pareth-" gibt die durchschnittl. Anzahl der Moleküleinheiten -CH2-CH2-O- an. Die INCI-Bezeichnungen für alle Inhaltsstoffe des "PARETH"-Typs wurden in "ALKETH" geändert Sulfate sind Salze oder Ester der Schwefelsäure.
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
HAUTPFLEGEND
Hält die Haut in einem guten Zustand
Ursprung
synthetisch (Information könnte lediglich den Stand beim ersten Eintrag in das maßgebliche INCI Dictionary wiedergeben; weitere Herstellungsverfahren aufgrund des technologischen Fortschritts könnten auf Substanzen anderen Ursprungs zurückgehen)
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Polyethylenglykole (INCI: PEG-...) sind Polykondensationsprodukte des Ethylenglykols, oder Polymerisationsprodukte des Ethylenoxids. Die an den Namen angefügte Zahl gibt die mittlere Zahl der Ethylenoxid-Einheiten der Substanz an. Die Konsistenz der PEG-Derivate wird mit steigendem Polymerisationsgrad zunehmend fester. PEG mit mittlerer Molmasse bis 600 g/mol sind flüssige, bis 1000 g/mol wachsartige und ab 4000 g/mol feste, wachsartige Substanzen. Durch Mischen fester und flüssiger Komponenten erhält man Produkte von cremiger Konsistenz, die als wasserfreie und mit Wasser abwaschbaren Grundlagen eingesetzt werden. Mit steigender Molmasse nehmen die Wasserlöslichkeit und die Hygroskopizität (Feuchtigkeitsaufnahmevermögen) der Polyethylenglykole ab.
Info zur sicheren Verwendung
Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher. Claudia Fruijtier-Pölloth: Safety assessment on polyethylene glycols (PEGs) and their derivatives as used in cosmetic products. In der Zeitschrift "Toxicology" (2005), Nr. 214, S. 1-38. Verlag: Elsevier Ireland Ltd.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
In Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, sind Höchstwerte für den Gehalt an Nitrosaminen in Mono- und Trialkylaminen und -alkanolaminen sowie in Fettsäuredialkylaminen und -dialkanolamiden festgelegt. Die Bildung relevanter Nitrosamine kann durch die Reaktion von sekundären Aminoverbindungen, die als Verunreinigungen in solchen Inhaltsstoffen enthalten sind, mit Nitrosierungsmitteln (mit Nitriten; Nitrosierungsreaktion) erfolgen. Nitrosamine, die potentiell krebserregende Bestandteile sind, können daher nach der Herstellung des kosmetischen Mittels in unvermeidbaren Spuren in diesem enthalten sein. Die Fakten: Es gibt eine umfassende Strategie zur Vermeidung der Bildung von Nitrosaminen, die auf den Regelungen der Kosmetikverordnung sowie auf Empfehlungen von Fachverbänden basiert (1 und 2). Diese Strategie umfasst die Rohstoffe (deren Reinheit kontrolliert wird, um Verunreinigungen zu begrenzen), den Herstellungsprozess, die Lagerung und das Endprodukt. Die Auswahl von Inhaltsstoffen mit geringem Nitrosierungspotenzial ist ebenfalls entscheidend (2). Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu gewährleisten, werden die Nitrosamingehalte in den Rohstoffen und im Fertigerzeugnis gemessen. Um die Bildung von Nitrosaminen einzuschränken, ist es auch möglich, der Rezeptur Inhaltsstoffe hinzuzufügen, die diese Reaktion verhindern. Fazit: Es werden beginnend bei den Rohstoffen bis hin zur Kontrolle des Fertigprodukts viele Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um die Bildung von Nitrosaminen bei der Herstellung von kosmetischen Mitteln effektiv zu vermeiden. Quellen: (1) Stellungnahme des Europäischen Wissenschaftlichen Ausschusses "Verbrauchersicherheit" (SCCS): SCCS/1458/11 - Opinion on Nitrosamines and Secondary Amines in Cosmetic Products: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_090.pdf (2) COSMETICS EUROPE: Technical guidance document on minimising and determining nitrosamines in cosmetics, 2009: https://cosmeticseurope.eu/download/TjBjaHR5ekxhQ0Vxbkc1eEtKU2NTdz09
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zur Sicherheit kosmetischer Mittel
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
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