Inhaltsstoff

BENZALKONIUM SACCHARINATE

Deutsche Bezeichnung

Benzalkoniumsaccharinat


Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln

ANTIMIKROBIELL

Hemmt das Wachstum von Mikroorganismen (z. B. Bakterien und Pilze)

ANTISTATISCH

Verringert elektrostatische Aufladungen (z. B. der Haare)

DESODORIEREND

Verringert oder maskiert unangenehmen Körpergeruch

KONSERVIEREND

Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb

TENSID (DISPERGIEREND)

Erleichtert die Verteilung von Feststoffen in Flüssigkeiten


Ursprung

synthetisch


Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika

Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind.


Info zur sicheren Verwendung

Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher.


Weitere Informationen

"Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)


Gehört zu folgenden Stoffgruppen


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Warum sind bestimmte Inhaltsstoffe in einem Kosmetikprodukt enthalten? Welche Funktionen oder Eigenschaften hat ein Stoff? Die Datenbank liefert Ihnen zu all diesen Fragen Fakten aus vertrauenswürdigen Quellen. Derzeit ist COSMILE Europe in vierzehn Sprachen verfügbar und weitere werden folgen.

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