Inhaltsstoff
BENZYL ALCOHOL
Deutsche Bezeichnung
Benzylalkohol, Phenylmethanol, Phenylcarbinol, in Lebensmitteln: E 1519
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
DUFTSTOFF
Bestandteil von Parfümölen und/oder Aromen
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
LÖSUNGSMITTEL
Bringt andere Stoffe in Lösung
VISKOSITÄTSREGELND
Erhöht oder verringert die Viskosität (Zähigkeit) kosmetischer Produkte
Ursprung
synthetisch/pflanzlich
Vorkommen in Kosmetika
Parfums, Duftwässer, After Shaves, diverse parfümierte Kosmetika
Vorkommen in anderen Produkten
Arzneimittel und Medizinprodukte, Back- und Süßwaren, Gelatine, Likör, Abbeizer, Entwicklungsbeschleuniger, Kohlepapier, Schellack, Tinte
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Als Riech- und Aromastoff ist Benzylalkohol ein natürlicher Bestandteil vieler ätherischer Blütenöle, besonders von Duftpflanzen wie Ylang-Ylang, Tuberose, Jasmin und Goldlack. Benzylalkohol kommt auch in echtem Rosenöl, in Hyazinthen- und Cassienblüten-Absolues sowie im Duft von Robinia pseudo-acacia vor. Benzylalkohol ist weiterhin in verschiedenen aromatischen Balsamen enthalten (Perubalsam, Tolubalsam, Styrax). Deklarationspflichtiger Duftstoff gemäß Art. 19 Abs. 1 g) der EG-Kosmetik-Verordnung. Duftstoffe bzw. Duftstoffmischungen werden im Kosmetikbereich auch als "Parfümierungsmittel" oder "Parfümöle" bzw. "Parfumöle" bezeichnet. Auf den kosmetischen Produkten werden diese mit dem INCI-Namen "PARFUM" deklariert. Dabei handelt es sich um unverdünnte Einzelsubstanzen oder deren Mischungen, die aus Naturrohstoffen stammen oder (halb-)synthetisch hergestellt sein können. Sie sind Ausgangsstoffe zur Herstellung von Parfum, Eau de Parfum, Eau de Toilette, Eau de Cologne und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln. Der durchschnittliche Gehalt an Duftstoffen beträgt in Parfum 15-30 %, in Eau de Parfum 10-14 %, in Eau de Toilette 6-9 %, in Eau de Cologne 3-5 % sowie in Hautcremes, Shampoos, Haar- und Deosprays ca. 0,2-1 % und ca. 1-3 % in Deostiften. Zu den Parfümölen zählen ätherische Öle, Resinoide und Absolues. Als Quellen dienen u. a. Blüten, Blätter und Stängel, Früchte und Fruchtschalen oder Wurzeln von Pflanzen; Hölzer, Gräser oder Kräuter, Nadeln, Harze und Balsame. Außerdem werden aus Naturprodukten isolierte Verbindungen wie z. B. Aldehyde, Ketone, Ester, Alkohole etc. verwendet (Geraniol, Citronellal, Citral, Eugenol, Menthol) sowie halbsynthetische (Citronellol, Geranylacetat, Jonone) und synthetische Riechstoffe (z. B. Phenylethylalkohol und Linalool). Duftstoffe tierischer Herkunft, z. B. Moschus und Ambra, werden nur selten verwendet. Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind.
Info zur sicheren Verwendung
Aufgrund ihrer allergologischen Relevanz müssen in der EU 26 einzelne Duftstoffe auf den Verpackungen von kosmetischen Produkten separat deklariert werden. Es handelt sich dabei um Alpha-isomethyl ionone, Amyl cinnamal, Amylcinnamyl alcohol, Anise alcohol, Benzyl alcohol, Benzyl benzoate, Benzyl cinnamate, Benzyl salicylate, Butylphenyl methylpropional, Cinnamal, Cinnamyl alcohol, Citral, Citronellol, Coumarin, Eugenol, Evernia furfuracea extract, Evernia prunastri extract, Farnesol, Geraniol, Hexyl cinnamal, Hydroxycitronellal, Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde, Isoeugenol, Limonene, Linalool und Methyl 2-octynoate. Die Kennzeichung dieser Stoffe hilft Allergikern, die wissen, dass sie auf einen oder mehrere dieser Stoffe allergisch reagieren, die entsprechenden Produkte zu meiden. Einer großen europäischen Studie zufolge leiden etwa 2 % der Bevölkerung an einer Kontaktallergie gegen mindestens einen Duftstoff, wobei Frauen etwa doppelt so häufig betroffen sind wie Männer. Besteht ein Anfangsverdacht auf eine Duftstoffallergie, kann der Allergologe eine Epikutan-Testung mit zwei standardisierten Duftstoffreihen (die so genannten Duftstoff-Mixe 1 und 2) durchführen. Dabei werden die verdächtigen Allergene in standardisierter Form für zwei Tage in kleinen Kammern mit einem Pflaster auf der Haut am Rücken fixiert. Man beobachtet, ob sich eine Reaktion mit Rötung und Entzündung der Haut, also ein Ekzem, im Testfeld ausbildet. Die beiden Testreihen allergener Duftstoffe erlauben es, eine generelle Sensibilisierung auf Duftstoffe in 70 bis 80 % der Fälle zu identifizieren. Aufgrund der zum Teil sehr niedrigen Konzentration der einzelnen Duftstoffe in Kosmetika wird die zur Auslösung einer kontaktallergischen Reaktion notwendige Schwellenkonzentration eines Stoffes, gegenüber dem eine Sensibilisierung besteht, in vielen Fällen unter den Anwendungsbedingungen nicht erreicht, insbesondere bei Produkten, die nach Gebrauch wieder abgespült werden (so genannte Rinse-off-Produkte). Bei einer positiven Testreaktion auf einen Duftstoff-Mix ist es unbedingt erforderlich, die einzelnen Bestandteile des Mixes nachzutesten. Nur dann kann man genau sagen, worauf der Betroffene allergisch reagiert. Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher. Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden (DKG-Epikutantestreihe "Weitere deklarationspflichtige Duftstoffe", "Nachtestung bei Reaktion auf Perubalsam" und "Konservierungsmittel"). Broschüre "Bewusster Leben mit Kontaktallergien" "Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.