Inhaltsstoff
TITANIUM DIOXIDE
Deutsche Bezeichnung
Titandioxid
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
TRÜBEND
Verringert die Transparenz und die Lichtdurchlässigkeit durch Eintrübung des Produkts
UV-ABSORBER
Schützt das kosmetische Mittel vor Schäden durch UV-Licht
UV-FILTER
Schützt Haut oder Haare vor schädlicher UV-Strahlung
Ursprung
mineralisch
Vorkommen in Kosmetika
Vor allem als UV-Filter-Pigment in Sonnenschutzmitteln sowie in diversen Hautpflegeprodukten mit UV-Schutz, z. B. Tagescremes. Auch als Weißpigment in vielen dekorativen Kosmetika.
Vorkommen in anderen Produkten
Titandioxid findet breite Verwendung als Weißpigment z. B. in Farben, Lacken und Kunststoffen
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Titandioxid ist ein weißer anorganischer (mineralischer) Feststoff. In der Natur ist Titandioxid in Form der Mineralien Rutil und Ilmenit (zusammen mit Eisen) weit verbreitet. Titandioxid ist chemisch und thermisch sehr stabil (inert) und unlöslich. Titandioxid wird häufig mit anderen in der Kosmetik eingesetzten Stoffen beschichtet (z. B. Aluminium- oder Silicium-Verbindungen). Dies dient der Verbesserung der Dispergierbarkeit (Mischbarkeit) in kosmetischen Rezepturen, der Optimierung der UV-Licht-Absorption sowie der Reduzierung der photokatalytischen Eigenschaften. Titandioxid ein mineralischer UV-BB-Filter (Breitband-Filter), der die Haut sowohl vor UV-B- als auch vor UV-A-Strahlen schützt und UV-Strahlung von 280 bis 400 nm absorbieren kann. Die maximale Konzentration beträgt hierbei 25 %. Titandioxid legt sich als schützender Film auf die oberste Hautschicht und streut und absorbiert die UV-Strahlen der Sonne. Auf diese Weise wird die Haut vor der UV-Strahlung und ihren gesundheitsschädlichen Folgen (Sonnenbrand, DNA-Schäden, Hautalterung usw.) geschützt. Durch die Kombination mit anderen Filtersubstanzen (lösliche organische UV-Filter) können besonders gute Lichtschutzwirkungen erzielt werden. UV-Filter minimieren die unerwünschten Folgen der UV-Strahlung auf die Haut und sind daher wichtige Bestandteile von Sonnenschutzmitteln. Indem sie die Haut vor der gefährlichen Sonneneinstrahlung schützen, helfen sie, vorzeitiger lichtbedingter Hautalterung und Hautkrebs vorzubeugen. Hierbei unterscheidet man zwischen löslichen organischen UV-Filtern und solchen auf Basis von mineralischen bzw. organischen Pigmenten. Während lösliche organische UV-Filter die UV-Strahlung absorbieren, in Wärme umwandeln und in der oberen Hautschicht einen unsichtbaren Schutzschild bilden, reflektieren, streuen und absorbieren UV-Filter auf Basis von Pigmenten die Sonnenstrahlen schon auf der Hautoberfläche.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter UV-Filtern Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Haut durch Absorption, Reflexion oder Streuung vor UV-Strahlung zu schützen. Der Anhang VI der Verordnung legt fest, welche Substanzen als UV-Filter in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der UV-Filter sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln vorgeschrieben und ggf. weitere Einsatzbedingungen vorgegeben. UV-Filter werden vor ihrer Zulassung im Anhang VI gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Filter entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert.
Links zu wissenschaftlichen Bewertungen
Stellungnahme des SCCS (2013) zur Sicherheit als Kosmetik-Inhaltsstoff
Frühere Stellungnahme des SCCNFP (2000)
Stellungnahme des SCCS (2020) zur Sicherheit in Bezug auf Inhalation
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Titandioxid steht im Verdacht, beim Einatmen krebserregend zu sein. Die Fakten: Studien haben gezeigt, dass Titandioxid über die Atemwege (Inhalation) potenziell krebserregend ist (1). Dieses Potenzial ist nicht spezifisch für Titandioxid, da es auch für andere mineralische Partikel der gleichen Größe festgestellt wurde. Der betreffende Mechanismus ist spezifisch für die Lunge. Aus diesem Grund wurde Titandioxid auf europäischer Ebene als mögliches Karzinogen beim Einatmen (Kategorie 2) eingestuft. Epidemiologische Daten haben jedoch keinen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber Titandioxid und der Entwicklung von Lungenkrebs beim Menschen gezeigt (2). Außerdem haben Studien gezeigt, dass es kein karzinogenes Potenzial bei Verwendung von Titandioxid auf der Haut gibt (3). Schließlich wird Titandioxid in kosmetischen Produkten, die inhaliert werden könnten (z. B. in Gesichtspudern oder in Sprays), nur unter strengen Auflagen verwendet, damit eine sichere Anwendung gewährleistet ist (4) (5). Die Verwendung von Titandioxid auf der Haut gilt als unbedenklich, da die Hautresorption vernachlässigbar gering ist. Fazit: Da Titandioxid in Nanoform kaum von der Haut aufgenommen wird, gilt seine Verwendung in kosmetischen Produkten auf gesunder und intakter Haut als unbedenklich (5). Quellen: (1) Opinion of the Committee for Risk Assessment (RAC), 2017: https://echa.europa.eu/documents/10162/682fac9f-5b01-86d3-2f70-3d40277a53c2 (2) Internationales Krebsforschungszentrum (IARC) (IARC), 2006: https://monographs.iarc.fr/wp-content/uploads/2018/06/mono93.pdf (3) CLH report: Proposal for harmonised classification and labelling, 2016: https://echa.europa.eu/documents/10162/594bf0e6-8789-4499-b9ba-59752f4eafab (4) Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses "Verbrauchersicherheit" on TiO2: https://ec.europa.eu/health/system/files/2021-11/sccs_o_238.pdf (5) Verordnung (EG) Nr. 1223/2009; Anhänge III, IV und VI
Weitere Informationen
Siehe auch die INCI-Bezeichnung TITANIUM DIOXIDE (NANO) Informationen zum richtigen Sonnenschutz: www.sonnenschutz-sonnenklar.info
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.