Inhaltsstoff
TRICLOCARBAN
Deutsche Bezeichnung
Triclocarban; 1-(4-Chlorphenyl)-3-(3,4-dichlorphenyl)harnstoff
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
ANTIMIKROBIELL
Hemmt das Wachstum von Mikroorganismen (z. B. Bakterien und Pilze)
DESODORIEREND
Verringert oder maskiert unangenehmen Körpergeruch
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Flüssige Seife
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind.
Info zur sicheren Verwendung
Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher. Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Triclocarban steht im Verdacht, ein endokriner Disruptor und krebserregend zu sein sowie die Antibiotikaresistenz bei Bakterien zu fördern. Die Fakten: In-vitro-Studien zeigen, dass Triclocarban das Hormonsystem beeinträchtigen könnte. Sein endokrinschädigendes Potenzial wurde jedoch nicht bestätigt, da keine unerwünschten Wirkungen im Zusammenhang mit hormonellen Wirkungen nachgewiesen wurden. Einige Ergebnisse deuten auf ein karzinogenes Potenzial hin, doch wurden diese nicht bestätigt. Da die in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konzentrationen von Triclocarban niedrig sind, gehen europäische Sachverständige davon aus, dass seine Verwendung in dieser Hinsicht kein Risiko birgt. Die Zunahme der bakteriellen Resistenz ist nicht nachgewiesen. Fazit: Triclocarban wird kaum in kosmetischen Mitteln verwendet. Bei den zugelassenen Konzentrationen, die sehr niedrig sind, gilt es als unbedenklich. Es gilt nicht als endokriner Disruptor gemäß der Definition der europäischen Verordnung. Auswirkungen von Triclocarban auf die bakterielle Resistenz sind nicht nachgewiesen worden.
Weitere Informationen
"Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.