Inhaltsstoff
TRIS-BIPHENYL TRIAZINE
Deutsche Bezeichnung
2,4,6-Tris([1,1'-biphenyl]-4-yl)-1,3,5-triazin, TBPT
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
STABILISIEREND GEGEN LICHTEINWIRKUNG
Schützt das kosmetische Produkt vor Schäden durch Licht
UV-ABSORBER
Schützt das kosmetische Mittel vor Schäden durch UV-Licht
UV-FILTER
Schützt Haut oder Haare vor schädlicher UV-Strahlung
Vorkommen in Kosmetika
Vor allem als UV-Filter-Pigment in Sonnenschutzmitteln sowie in diversen Hautpflegeprodukten mit UV-Schutz, z. B. Tagescremes
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
TRIS-BIPHENYL TRIAZINE, abgekürzt TBPT, ist ein farbloser organischer Feststoff. TBPT kommt in Form einer farblosen wässrigen Dispersion in den Handel. TBPT ist praktisch unlöslich in Wasser und nur sehr wenig löslich in kosmetischen Ölen. Die maximale Konzentration von TBPT beträgt 10 %. TBPT legt sich als schützender Film auf die oberste Hautschicht und streut, reflektiert und absorbiert die UV-Strahlen der Sonne. Auf diese Weise wird die Haut vor der UV-Strahlung und ihren gesundheitsschädlichen Folgen (Sonnenbrand, DNA-Schäden, Hautalterung usw.) geschützt. TBPT ist ein so genannter Breitband-UV-Filter mit einer ausgeprägten Filterwirkung auch im angrenzenden UV-A(2)-Bereich. UV-Filter minimieren die unerwünschten Folgen der UV-Strahlung auf die Haut und sind daher wichtige Bestandteile von Sonnenschutzmitteln. Indem sie die Haut vor der gefährlichen Sonneneinstrahlung schützen, helfen sie, vorzeitiger lichtbedingter Hautalterung und Hautkrebs vorzubeugen. Hierbei unterscheidet man zwischen löslichen organischen UV-Filtern und solchen auf Basis von mineralischen bzw. organischen Pigmenten. Während lösliche organische UV-Filter die UV-Strahlung absorbieren, in Wärme umwandeln und in der oberen Hautschicht einen unsichtbaren Schutzschild bilden, reflektieren, streuen und absorbieren UV-Filter auf Basis von Pigmenten die Sonnenstrahlen schon auf der Hautoberfläche.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter UV-Filtern Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Haut durch Absorption, Reflexion oder Streuung vor UV-Strahlung zu schützen. Der Anhang VI der Verordnung legt fest, welche Substanzen als UV-Filter in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der UV-Filter sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln vorgeschrieben und ggf. weitere Einsatzbedingungen vorgegeben. UV-Filter werden vor ihrer Zulassung im Anhang VI gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Filter entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert.
Links zu wissenschaftlichen Bewertungen
Stellungnahme des SCCS (2011) zur Sicherheit als Kosmetik-Inhaltsstoff
Weitere Informationen
Zu nanoskaligem TBPT siehe die INCI-Bezeichnung TRIS-BIPHENYL TRIAZINE (NANO) Informationen zum richtigen Sonnenschutz: www.sonnenschutz-sonnenklar.info
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.