Inhaltsstoff
TITANIUM DIOXIDE (NANO)
Deutsche Bezeichnung
Titandioxid (nanoskalig/"mikrofein")
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
HILFSSTOFF IN PARFÜMÖLEN
Hilfsstoff in Parfümölen und/oder Aromen
UV-ABSORBER
Schützt das kosmetische Mittel vor Schäden durch UV-Licht
UV-FILTER
Schützt Haut oder Haare vor schädlicher UV-Strahlung
Vorkommen in Kosmetika
Vor allem als UV-Filter-Pigment in Sonnenschutzmitteln sowie in diversen Hautpflegeprodukten mit UV-Schutz, z. B. Tagescremes
Vorkommen in anderen Produkten
Titandioxid (nicht nanoskalig) findet breite Verwendung als Weißpigment z. B. in Farben, Lacken und Kunststoffen
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Titandioxid ist ein weißer anorganischer (mineralischer) Feststoff. In der Natur ist Titandioxid in Form der Mineralien Rutil und Ilmenit (zusammen mit Eisen) weit verbreitet. Titandioxid ist chemisch und thermisch sehr stabil (inert) und unlöslich. Titandioxid wird häufig mit anderen in der Kosmetik eingesetzten Stoffen beschichtet (z. B. Aluminium- oder Silicium-Verbindungen). Dies dient der Verbesserung der Dispergierbarkeit (Mischbarkeit) in kosmetischen Rezepturen, der Optimierung der UV-Licht-Absorption sowie der Reduzierung der photokatalytischen Eigenschaften. Titandioxid ein mineralischer UV-BB-Filter (Breitband-Filter), der die Haut sowohl vor UV-B- als auch vor UV-A-Strahlen schützt und UV-Strahlung von 280 bis 400 nm absorbieren kann. Die maximale Konzentration beträgt hierbei 25 %. Nano-Titandioxid legt sich als schützender Film auf die oberste Hautschicht und streut und absorbiert die UV-Strahlen der Sonne. Auf diese Weise wird die Haut vor der UV-Strahlung und ihren gesundheitsschädlichen Folgen (Sonnenbrand, DNA-Schäden, Hautalterung usw.) geschützt. Durch die Kombination mit anderen Filtersubstanzen (lösliche organische UV-Filter) können besonders gute Lichtschutzwirkungen erzielt werden. Nanoskaliges Titandioxid in Sonnenschutzprodukten ist für das menschliche Auge unsichtbar, hinterlässt also keinen weißlichen Film auf der Haut, was den Verbraucher zu einer großzügigeren Anwendung motiviert. Nanoskaliges Titandioxid weist deutlich bessere UV-Filter-Eigenschaften als das Weißpigment auf. Nano-Titandioxid zeichnet sich zudem durch eine optimale Hautverträglichkeit aus. UV-Filter minimieren die unerwünschten Folgen der UV-Strahlung auf die Haut und sind daher wichtige Bestandteile von Sonnenschutzmitteln. Indem sie die Haut vor der gefährlichen Sonneneinstrahlung schützen, helfen sie, vorzeitiger lichtbedingter Hautalterung und Hautkrebs vorzubeugen. Hierbei unterscheidet man zwischen löslichen organischen UV-Filtern und solchen auf Basis von mineralischen bzw. organischen Pigmenten. Während lösliche organische UV-Filter die UV-Strahlung absorbieren, in Wärme umwandeln und in der oberen Hautschicht einen unsichtbaren Schutzschild bilden, reflektieren, streuen und absorbieren UV-Filter auf Basis von Pigmenten die Sonnenstrahlen schon auf der Hautoberfläche. Duftstoffe bzw. Duftstoffmischungen werden im Kosmetikbereich auch als "Parfümierungsmittel" oder "Parfümöle" bzw. "Parfumöle" bezeichnet. Auf den kosmetischen Produkten werden diese mit dem INCI-Namen "PARFUM" deklariert. Dabei handelt es sich um unverdünnte Einzelsubstanzen oder deren Mischungen, die aus Naturrohstoffen stammen oder (halb-)synthetisch hergestellt sein können. Sie sind Ausgangsstoffe zur Herstellung von Parfum, Eau de Parfum, Eau de Toilette, Eau de Cologne und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln. Der durchschnittliche Gehalt an Duftstoffen beträgt in Parfum 15-30 %, in Eau de Parfum 10-14 %, in Eau de Toilette 6-9 %, in Eau de Cologne 3-5 % sowie in Hautcremes, Shampoos, Haar- und Deosprays ca. 0,2-1 % und ca. 1-3 % in Deostiften. Zu den Parfümölen zählen ätherische Öle, Resinoide und Absolues. Als Quellen dienen u. a. Blüten, Blätter und Stängel, Früchte und Fruchtschalen oder Wurzeln von Pflanzen; Hölzer, Gräser oder Kräuter, Nadeln, Harze und Balsame. Außerdem werden aus Naturprodukten isolierte Verbindungen wie z. B. Aldehyde, Ketone, Ester, Alkohole etc. verwendet (Geraniol, Citronellal, Citral, Eugenol, Menthol) sowie halbsynthetische (Citronellol, Geranylacetat, Jonone) und synthetische Riechstoffe (z. B. Phenylethylalkohol und Linalool). Duftstoffe tierischer Herkunft, z. B. Moschus und Ambra, werden nur selten verwendet.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter UV-Filtern Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Haut durch Absorption, Reflexion oder Streuung vor UV-Strahlung zu schützen. Der Anhang VI der Verordnung legt fest, welche Substanzen als UV-Filter in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der UV-Filter sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln vorgeschrieben und ggf. weitere Einsatzbedingungen vorgegeben. UV-Filter werden vor ihrer Zulassung im Anhang VI gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Filter entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert.
Links zu wissenschaftlichen Bewertungen
Ergänzende Stellungnahme des SCCS (2018) zu weiteren Coating-Materialien
Frühere Stellungnahme des SCCNFP (2000)
Stellungnahme des SCCS (2020) zur Sicherheit in Bezug auf Inhalation
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Titandioxid in Form von Nanopartikeln steht im Verdacht, über die Atemwege (bei Inhalation) krebserregend zu sein. Die Fakten: Titandioxid in Form von Nanopartikeln ist für die Verwendung als Sonnenschutzfilter (UV-Filter) zugelassen. Es bietet einen wirksamen Sonnenschutz, ohne beim Auftragen weiße Flecken auf der Haut zu hinterlassen. Als UV-Filter verwendetes Titandioxid ist unbedenklich, da die Hautpenetration von Nano-Titandioxid vernachlässigbar gering ist (es verbleibt in den Oberflächenschichten der Haut und dringt nicht in sie ein) (1). Mehrere (europäische, dänische (2)) Sachverständigenausschüsse haben daher die Sicherheit der Verwendung von Nano-Titandioxid als UV-Filter in kosmetischen Produkten bestätigt. Wie alle Nanopartikel ist die Verwendung von Nano-Titandioxid jedoch verboten in denjenigen kosmetischen Produkten, die zu einem Einatmen bis in die Lunge führen könnten (z. B. in Sprays, die einen sehr feinen Sprühnebel erzeugen oder staubende Pulver). Studien haben nämlich gezeigt, dass Titandioxid beim Einatmen krebserregend sein kann (3). Fazit: Die Verwendung von Titandioxid in Nanoform als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln, die auf die Haut aufgetragen werden, gilt in den zugelassenen Konzentrationen als unbedenklich. Quellen: (1) Französische Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten (ANSM/ ex-AFSSAPS): “Etat des connaissances relatif aux nanoparticules de dioxyde titane et d'oxyde de zinc dans les produits cosmétiques en termes de pénétration cutanée, de génotoxicité et de cancérogenèse” / State of knowledge on titanium dioxide and zinc oxide nanoparticles in cosmetic products in terms of skin penetration, genotoxicity and carcinogenesis (2011): https://archiveansm.integra.fr/var/ansm_site/storage/original/application/af86f9684f0e2810a7cf1d5b0cefb0d5.pdf (2) Danish Environment Protection Agency (EPA): Occurrence and effects of nanosized anatase titanium dioxide in consumer products Environmental Project N°1603 (2014): https://mst.dk/service/publikationer/publikationsarkiv/2015/mar/occurrence-and-effects-of-nanosized-anatase-titanium-dioxide-in-consumer-products/ (3) Committee for Risk Assessment (RAC) Opinion (2017): https://echa.europa.eu/documents/10162/682fac9f-5b01-86d3-2f70-3d40277a53c2
Weitere Informationen
Steckbrief zu Nanomaterialien: Titandioxid Information des "Dialog Kosmetik" zur Kennzeichnung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln Informationen zum richtigen Sonnenschutz: www.sonnenschutz-sonnenklar.info
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.