Inhaltsstoff
CETRIMONIUM CHLORIDE
Deutsche Bezeichnung
Cetrimoniumchlorid (quartäres Trimethylammoniumsalz aus Cetylamin)
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
ANTIMIKROBIELL
Hemmt das Wachstum von Mikroorganismen (z. B. Bakterien und Pilze)
ANTISTATISCH
Verringert elektrostatische Aufladungen (z. B. der Haare)
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
TENSID (EMULGIEREND) - EMULGATOR
Ermöglicht die Bildung fein verteilter Mischungen von Öl und Wasser (Emulsionen)
Ursprung
synthetisch
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind. Emulgatoren werden in der Kosmetik häufig als Hilfsstoffe eingesetzt. Sie ermöglichen es, eigentlich nicht miteinander mischbare Komponenten, wie Öl und Wasser, in eine dauerhaft beständige Emulsion zu bringen. So können in kosmetischen Produkten sowohl wässrige als auch ölige Pflege- und Wirkstoffe in einem einzigen Produkt verwendet werden. Emulgatoren sind dazu in der Lage, da ihre Moleküle aus einem fettliebenden (lipophilen) und einem wasserliebenden (hydrophilen) Teil bestehen. Damit können sie die Grenzflächenspannung, die eigentlich zwischen zwei unverträglichen Stoffen wie Fett und Wasser besteht, vermindern. Emulgatoren werden insbesondere für Cremes, Lotionen und Reinigungsmittel eingesetzt. Inzwischen sind Emulgatoren allerdings weit mehr als nur Hilfsstoffe, die eine Emulsion stabil halten. Fettsäureester auf der Basis von Zucker, Lecithin oder Glycerinmonodistearat tragen beispielsweise dazu bei, den Feuchtigkeitshaushalt der Haut zu verbessern und gelten damit auch als kosmetische Wirkstoffe.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Quaternäre Ammoniumverbindungen stehen im Verdacht, hautreizend zu sein. Die Fakten: Quaternäre Ammoniumverbindungen, von denen Cetrimoniumchlorid, Steartrimoniumchlorid und Behentrimoniumchlorid die bekanntesten sind, sind tatsächlich reizend für Haut und Augen, wenn sie in reiner Form oder in hohen Konzentrationen verwendet werden. Die in der europäischen Kosmetikverordnung zugelassenen niedrigen Konzentrationen quaternärer Ammoniumverbindungen sind nicht oder nur geringfügig reizend. Ein kosmetisches Mittel ist zudem mehr ist als die Summe seiner Bestandteile: Die Kunst der Formulierung besteht darin, (auch potenziell reizende) Bestandteile in der richtigen (und niedrigen) Konzentration einzubringen und sie optimal zu kombinieren, um die bestmögliche Verträglichkeit des Endprodukts zu erzielen. (Es kommt also immer auf die Verträglichkeit des Endprodukts an, und weniger auf die der einzelnen Inhaltsstoffe. Die Verträglichkeit des Endprodukts wird vor dessen Inverkehrbringen des Produkts umfassend bewertet.) Fazit: In den in kosmetischen Produkten verwendeten bzw. zugelassenen Konzentrationen gelten quaternäre Ammoniumverbindungen nicht als reizend. Darüber hinaus werden kosmetische Formulierungen stets so entwickelt, dass eine optimale Verträglichkeit des Endprodukts sichergestellt ist.
Weitere Informationen
"Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.