Inhaltsstoff
CHLORPHENESIN
Deutsche Bezeichnung
Chlorphenesin, 3-(4-Chlorphenoxy)-1,2-propandiol
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
ANTIMIKROBIELL
Hemmt das Wachstum von Mikroorganismen (z. B. Bakterien und Pilze)
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
synthetisch
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Chlorphenesin steht im Verdacht, stark hautreizend zu sein. Die Fakten: In verschiedenen Tests mit Konzentrationen oberhalb der zulässigen Höchstkonzentration hat Chlorphenesin nur selten leichte Hautreaktionen verursacht. Es wurde kein Fall einer Sensibilisierung gemeldet. In Verbindung mit bestimmten anderen Konservierungsmitteln kann es jedoch deren eigenes Reizpotenzial erhöhen. Es wird daran erinnert, dass es auf die Verträglichkeit des Endprodukts ankommt und dass diese stets durch Verträglichkeitstests kontrolliert wird. Fazit: Chlorphenesin hat ein gutes Hautverträglichkeitsprofil und gilt nicht als reizend, sensibilisierend oder photosensibilisierend. Die seltenen Fälle, über die berichtet wurde, scheinen auf eine individuelle Empfindlichkeit zurückzuführen zu sein. Wie alle Konservierungsmittel unterliegt auch Chlorphenesin strengen Vorschriften und gilt als unbedenklich für die Verwendung in kosmetischen Produkten.
Weitere Informationen
"Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.