Inhaltsstoff
CI 12085
Deutsche Bezeichnung
Permanentrot R, chloriertes Pararot; Pigment Red 4; 1-[(2-Chloro-4-nitrophenyl)azo]-2-naphthol und andere Salze
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
FARBSTOFF
Färbt kosmetische Mittel, Haut, Nägel und/oder Haare
Ursprung
synthetisch
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Roter Farbstoff, Azofarbstoff Farbstoffe sorgen für ein ansprechendes Aussehen des kosmetischen Produkts oder dienen der Verschönerung von Haut und Haaren. Die meisten verwendeten Farbstoffe sind synthetisch; nur wenige natürliche Substanzen stehen zur Verfügung. Für Farbstoffe sind die gültigen INCI-Bezeichnungen meist die so genannten Colour-Index-Nummern, die "CI-Nummern".
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Farbstoffen Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, das kosmetische Mittel oder Teile des menschlichen Körpers durch Absorption oder Reflexion des sichtbaren Lichts zu färben. Der Anhang IV der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Farbstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Farbstoffe sind teilweise auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Haarfarbstoffe sind in der EG-Kosmetik-Gesetzgebung derzeit noch gesondert geregelt. Zukünftig ist geplant, diese auch in den Anhang IV mit aufzunehmen. Farbstoffe werden vor ihrer Zulassung im Anhang IV gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Farbstoffe entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert.
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.