Inhaltsstoff
CI 77891
Deutsche Bezeichnung
Titandioxid
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
FARBSTOFF
Färbt kosmetische Mittel, Haut, Nägel und/oder Haare
Ursprung
mineralisch
Vorkommen in Kosmetika
Als Weißpigment in vielen dekorativen Kosmetika
Vorkommen in anderen Produkten
Titandioxid findet breite Verwendung als Weißpigment z. B. in Farben, Lacken und Kunststoffen
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Titandioxid ist ein weißer anorganischer (mineralischer) Feststoff. In der Natur ist Titandioxid in Form der Mineralien Rutil und Ilmenit (zusammen mit Eisen) weit verbreitet. Titandioxid ist chemisch und thermisch sehr stabil (inert) und unlöslich. Farbstoffe sorgen für ein ansprechendes Aussehen des kosmetischen Produkts oder dienen der Verschönerung von Haut und Haaren. Die meisten verwendeten Farbstoffe sind synthetisch; nur wenige natürliche Substanzen stehen zur Verfügung. Für Farbstoffe sind die gültigen INCI-Bezeichnungen meist die so genannten Colour-Index-Nummern, die "CI-Nummern".
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Farbstoffen Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, das kosmetische Mittel oder Teile des menschlichen Körpers durch Absorption oder Reflexion des sichtbaren Lichts zu färben. Der Anhang IV der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Farbstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Farbstoffe sind teilweise auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Haarfarbstoffe sind in der EG-Kosmetik-Gesetzgebung derzeit noch gesondert geregelt. Zukünftig ist geplant, diese auch in den Anhang IV mit aufzunehmen. Farbstoffe werden vor ihrer Zulassung im Anhang IV gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Farbstoffe entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Titandioxid steht im Verdacht, beim Einatmen krebserregend zu sein. Die Fakten: Studien haben gezeigt, dass Titandioxid über die Atemwege (Inhalation) potenziell krebserregend ist (1). Dieses Potenzial ist nicht spezifisch für Titandioxid, da es auch für andere mineralische Partikel der gleichen Größe festgestellt wurde. Der betreffende Mechanismus ist spezifisch für die Lunge. Aus diesem Grund wurde Titandioxid auf europäischer Ebene als mögliches Karzinogen beim Einatmen (Kategorie 2) eingestuft. Epidemiologische Daten haben jedoch keinen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber Titandioxid und der Entwicklung von Lungenkrebs beim Menschen gezeigt (2). Außerdem haben Studien gezeigt, dass es kein karzinogenes Potenzial bei Verwendung von Titandioxid auf der Haut gibt (3). Schließlich wird Titandioxid in kosmetischen Produkten, die inhaliert werden könnten (z. B. in Gesichtspudern oder in Sprays), nur unter strengen Auflagen verwendet, damit eine sichere Anwendung gewährleistet ist (4) (5). Die Verwendung von Titandioxid auf der Haut gilt als unbedenklich, da die Hautresorption vernachlässigbar gering ist. Fazit: Da Titandioxid in Nanoform kaum von der Haut aufgenommen wird, gilt seine Verwendung in kosmetischen Produkten auf gesunder und intakter Haut als unbedenklich (5). Quellen: (1) Opinion of the Committee for Risk Assessment (RAC), 2017: https://echa.europa.eu/documents/10162/682fac9f-5b01-86d3-2f70-3d40277a53c2 (2) Internationales Krebsforschungszentrum (IARC) (IARC), 2006: https://monographs.iarc.fr/wp-content/uploads/2018/06/mono93.pdf (3) CLH report: Proposal for harmonised classification and labelling, 2016: https://echa.europa.eu/documents/10162/594bf0e6-8789-4499-b9ba-59752f4eafab (4) Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses "Verbrauchersicherheit" on TiO2: https://ec.europa.eu/health/system/files/2021-11/sccs_o_238.pdf (5) Verordnung (EG) Nr. 1223/2009; Anhänge III, IV und VI
Weitere Informationen
Zu Titandioxid als UV-Filter siehe die INCI-Bezeichnungen TITANIUM DIOXIDE und TITANIUM DIOXIDE (NANO)
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.