Inhaltsstoff
DMDM HYDANTOIN
Deutsche Bezeichnung
DMDM-Hydantoin, Dimethyloldimethylhydantoin, 1,3-Bis(hydroxymethyl)-5,5-dimethylimidazolidin-2,4-dion
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
HILFSSTOFF IN PARFÜMÖLEN
Hilfsstoff in Parfümölen und/oder Aromen
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Diverse konservierte Kosmetika
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
DMDM-Hydantoin ist ein so genannter Formaldehyd-Abspalter. Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind. Formaldehyd-Abspalter setzen im kosmetischen Fertigprodukt kontinuierlich eine geringe Menge an Formaldehyd frei und entfalten so ihre konservierende Wirkung. Duftstoffe bzw. Duftstoffmischungen werden im Kosmetikbereich auch als "Parfümierungsmittel" oder "Parfümöle" bzw. "Parfumöle" bezeichnet. Auf den kosmetischen Produkten werden diese mit dem INCI-Namen "PARFUM" deklariert. Dabei handelt es sich um unverdünnte Einzelsubstanzen oder deren Mischungen, die aus Naturrohstoffen stammen oder (halb-)synthetisch hergestellt sein können. Sie sind Ausgangsstoffe zur Herstellung von Parfum, Eau de Parfum, Eau de Toilette, Eau de Cologne und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln. Der durchschnittliche Gehalt an Duftstoffen beträgt in Parfum 15-30 %, in Eau de Parfum 10-14 %, in Eau de Toilette 6-9 %, in Eau de Cologne 3-5 % sowie in Hautcremes, Shampoos, Haar- und Deosprays ca. 0,2-1 % und ca. 1-3 % in Deostiften. Zu den Parfümölen zählen ätherische Öle, Resinoide und Absolues. Als Quellen dienen u. a. Blüten, Blätter und Stängel, Früchte und Fruchtschalen oder Wurzeln von Pflanzen; Hölzer, Gräser oder Kräuter, Nadeln, Harze und Balsame. Außerdem werden aus Naturprodukten isolierte Verbindungen wie z. B. Aldehyde, Ketone, Ester, Alkohole etc. verwendet (Geraniol, Citronellal, Citral, Eugenol, Menthol) sowie halbsynthetische (Citronellol, Geranylacetat, Jonone) und synthetische Riechstoffe (z. B. Phenylethylalkohol und Linalool). Duftstoffe tierischer Herkunft, z. B. Moschus und Ambra, werden nur selten verwendet.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Formaldehydabspalter setzen Formaldehyd frei, das als krebserregend eingestuft ist. Formaldehyd ist auch dafür bekannt, dass es Allergien auslöst (sensibilisierend). Die Fakten: Formaldehyd ist in kosmetischen Produkten verboten. Es ist als sensibilisierend bekannt (Kontaktekzem) und als krebserregend eingestuft. Die Verwendung von Formaldehyd freisetzenden Konservierungsmitteln ist jedoch erlaubt. Letztere sind wie alle Konservierungsmittel sehr stark reglementiert. Die erlaubten Höchstkonzentrationen an Formaldehyd freisetzenden Konservierungsmitteln sind so gewählt, dass die resultierende Konzentration an freiem Formaldehyd im Produkt sehr niedrig ist. Dieser Formaldehydgehalt wird von mehreren (europäischen, dänischen, amerikanischen) Sachverständigenausschüssen als sicher angesehen (1, 2, 3), zumal die Hautresorption von Formaldehyd sehr gering ist. Fazit: Bei der Verwendung von Formaldehyd freisetzenden Konservierungsmitteln in kosmetischen Mitteln wird die Konzentration des freigesetzten Formaldehyds im Endprodukt streng geregelt und kontrolliert. Da die Formaldehydkonzentration sehr niedrig bleibt, werden Formaldehydabspalter von den Experten als sicher angesehen. Außerdem müssen alle kosmetischen Produkte, die Formaldehyd freisetzende Stoffe enthalten, ab einem bestimmten Schwellenwert mit dem Hinweis "Enthält Formaldehyd" oder "Spaltet Formaldehyd ab" (verpflichtend ab 31. Juli 2026) gekennzeichnet werden. Menschen, die auf Formaldehyd allergisch reagieren, wird geraten, kosmetische Mittel, die Formaldehyd freisetzende Stoffe enthalten (1), zu meiden. (1) Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit": Advice SCCS/1632/21 (2) Survey and health and environmental assessment of preservatives in cosmetic products - The Danish Environmental Protection Agency, 2015 Survey of chemical substances in consumer products No. 138, 2015: https://www2.mst.dk/Udgiv/publications/2015/05/978-87-93352-19-3.pdf (3) CIR - Amended Safety Assessment of Formaldehyde and Methylene Glycol as Used in Cosmetics - Ivan J et al. - International Journal of Toxicology 32(Suppl. 4):5-32, 2013
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden (DKG-Epikutantestreihe "Konservierungsmittel"). "Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.