Inhaltsstoff
HOMOSALATE
Deutsche Bezeichnung
Homosalat, Homomethylsalicylat; 2-Hydroxybenzoesäure-3,3,5-trimethylcyclohexylester
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
UV-ABSORBER
Schützt das kosmetische Mittel vor Schäden durch UV-Licht
UV-FILTER
Schützt Haut oder Haare vor schädlicher UV-Strahlung
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln und anderen Kosmetika mit UV-Schutz (Pflegeprodukte, dekorative Kosmetika)
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Homosalat ein löslicher organischer UV-B-Filter. Er absorbiert UV-B-Strahlen von etwa 280 bis 320 nm. Die maximale Konzentration von Homosalat beträgt 7,3 %. UV-Filter minimieren die unerwünschten Folgen der UV-Strahlung auf die Haut und sind daher wichtige Bestandteile von Sonnenschutzmitteln. Indem sie die Haut vor der gefährlichen Sonneneinstrahlung schützen, helfen sie, vorzeitiger lichtbedingter Hautalterung und Hautkrebs vorzubeugen. Hierbei unterscheidet man zwischen löslichen organischen UV-Filtern und solchen auf Basis von mineralischen bzw. organischen Pigmenten. Während lösliche organische UV-Filter die UV-Strahlung absorbieren, in Wärme umwandeln und in der oberen Hautschicht einen unsichtbaren Schutzschild bilden, reflektieren, streuen und absorbieren UV-Filter auf Basis von Pigmenten die Sonnenstrahlen schon auf der Hautoberfläche. Organische UV-Filter absorbieren die Energie des ultravioletten Teils des Lichts im Bereich von etwa 280 bis 400 nm. Dabei muss die Energie des absorbierten Photons der Energie entsprechen, die erforderlich ist, um ein Elektron im Molekül der Filtersubstanz von einer niedrigen auf eine höhere Bahn anzuheben. Indem das Elektron auf seine ursprüngliche Bahn zurückfällt, wird die aufgenommene Energie entweder als Wärme oder als Strahlung längerer Wellenlänge wieder abgegeben und dadurch unschädlich gemacht. Die organischen UV-Filter unterscheiden sich u. a. in der Lage des Absorptionsbereiches, in der Photostabilität, in der Löslichkeit und im Penetrationsvermögen. Je nachdem, welcher Wellenbereich der ultravioletten Strahlung vom UV-Filter absorbiert wird, unterscheidet man UV-A-, UV-B- und Breitbandfilter.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter UV-Filtern Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Haut durch Absorption, Reflexion oder Streuung vor UV-Strahlung zu schützen. Der Anhang VI der Verordnung legt fest, welche Substanzen als UV-Filter in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der UV-Filter sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln vorgeschrieben und ggf. weitere Einsatzbedingungen vorgegeben. UV-Filter werden vor ihrer Zulassung im Anhang VI gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Filter entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert.
Links zu wissenschaftlichen Bewertungen
Stellungnahme des SCCS (2021) zur Sicherheit als Kosmetik-Inhaltsstoff
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Homosalat steht im Verdacht, ein Potential zur Schädigung des endokrinen Systems zu haben. Außerdem steht es im Verdacht, Gewässer zu belasten und Wasserorganismen zu schädigen. Die Fakten: In vitro-Studien zufolge scheint Homosalat das hormonelle Gleichgewicht von Östrogenen und Androgenen zu beeinflussen. Die europäischen Sachverständigen haben beschlossen, die potenzielle endokrine Aktivität von 28 Stoffen, die im Verdacht stehen, endokrine Disruptoren zu sein, erneut zu untersuchen, und Homosalat war Teil dieser Neubewertung. Die analysierten Daten liefern einige Hinweise auf potenzielle endokrine Wirkungen, aber es gibt keine stichhaltigen Nachweise in vivo für diese Aktivität; die Beweislage ist daher unzureichend, um den Stoff als endokrinen Disruptor zu betrachten (1). Fazit: Die vorliegenden Daten ergaben in vivo keine Hinweise auf eine Schädigung des endokrinen Systems. Die Verwendung von Homosalat in kosmetischen Mitteln gilt daher als sicher für die menschliche Gesundheit, wobei die Konzentrationen in Gesichtsprodukten genau reglementiert sind (2). In Anbetracht der Gefahren, die von der Sonneneinstrahlung ausgehen (vorzeitige Hautalterung, Hautkrebs), ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln und/oder UV-Schutzkleidung in jedem Fall unerlässlich. Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit zeigen, dass Homosalat schnell biologisch abbaubar ist und sich nicht in Fischen anreichert. Quellen: (1) Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit": Opinion SCCS/1622/20 (2) Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit": Opinion SCCS/1638/21
Weitere Informationen
Informationen zum richtigen Sonnenschutz: www.sonnenschutz-sonnenklar.info
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.