Inhaltsstoff
IODOPROPYNYL BUTYLCARBAMATE
Deutsche Bezeichnung
Iodpropinylbutylcarbamat (IPBC), Jodpropinylbutylcarbamat
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Diverse konservierte Kosmetika (insbes. Rinse-off-Produkte) mit Ausnahme von Lippen- und Mundpflegemitteln sowie Körperpflegemitteln zur großflächigen Anwendung
Vorkommen in anderen Produkten
Beschichtungen (z .B. von Duschvorhängen und Sonnenschirmen), feuchtes Toilettenpapier, Haushaltsreinigungs- und Holzschutzmittel, Kühlschmierstoffe, Papierwaren, wasserlösliche Beizen und Farbstoffe
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Iodopropynylbutylcarbamat (IPBC) steht im Verdacht, durch Jodfreisetzung Allergien (Sensibilisierung) und Schilddrüsenerkrankungen auszulösen. Die Fakten: Wie alle Konservierungsmittel unterliegt auch IPBC strengen Vorschriften, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten darf die gesetztlich festgelegten Höchstkonzentrationen nicht überschreiten. Studien zeigen, dass 28.500 Flaschen Duschgel oder 228.000 Tiegel Gesichtscreme oder 304.000 Flaschen Deodorant jeden Tag aufgetragen werden müssten, um die sog. Dosis ohne unerwünschte Effekte zu überschreiten (bei einer Frau mit einem Durchschnittsgewicht von 57 kg). Es wurden Fälle von Dermatitis (Hautentzündung) gemeldet, aber Tests am Menschen zeigen nur ein geringes Reiz- und Sensibilisierungspotenzial. Außerdem wurden diese Ergebnisse bei Konzentrationen erzielt, die 5 bis 25 Mal höher sind als die in kosmetischen Mitteln zulässigen Höchstkonzentrationen. Die Freisetzung von Jod aus IPBC ist nicht nachgewiesen, insbesondere nicht bei den in kosmetischen Mitteln zugelassenen niedrigen Konzentrationen. Selbst bei der theoretischen Betrachtung einer Freisetzung von Jod, wären die Mengen für eine Wirkung auf die Schilddrüse viel zu gering. Fazit: IPBC wird von (europäischen, amerikanischen und französischen) Sachverständigenausschüssen (1, 2, 3) als unbedenklich für die Verwendung in kosmetischen Mitteln anerkannt. Sein reizendes und sensibilisierendes Potenzial ist gering, insbesondere bei den in kosmetischen Mitteln verwendeten Konzentrationen. Schwangere Frauen mit Schilddrüsenerkrankungen und Kinder unter 3 Jahren sollten IPBC jedoch aus Gründen der Vorsorge meiden. Quellen: (1) SCCNFP 0826/04 - 07/2004: https://ec.europa.eu/health/archive/ph_risk/committees/sccp/documents/out288_en.pdf (2) Final report on the safety assessment of iodopropynyl butylcarbamate, 1998: https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/109158189801700503 (3) INRS FT n°320 - 3-iodo-2-propynylbutylcarbamate (IPBC), 07/2017: https://www.inrs.fr/dms/ficheTox/FicheFicheTox/FICHETOX_320-3/FicheTox_320.pdf
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden (DKG-Epikutantestreihe "Standardreihe"). "Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.