Inhaltsstoff
AMINOMETHYL PROPANOL
Deutsche Bezeichnung
2-Amino-2-methylpropanol
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
PUFFERND
Reguliert und stabilisiert den pH-Wert von kosmetischen Mitteln
Ursprung
synthetisch
Info zur sicheren Verwendung
Dieser Stoff ist durch einen Eintrag in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung nach einer Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) ausdrücklich zugelassen und/oder mit einer Beschränkung belegt. Beschränkungen können z. B. Reinheitskriterien, eine maximale Konzentration oder die Verwendung nur in bestimmten Produktkategorien sein. Unter den im Anhang III ggf. vorgegebenen Auflagen ist die Verwendung dieses Stoffes in kosmetischen Mitteln sicher.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
In Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, sind Höchstwerte für den Gehalt an Nitrosaminen in Mono- und Trialkylaminen und -alkanolaminen sowie in Fettsäuredialkylaminen und -dialkanolamiden festgelegt. Die Bildung relevanter Nitrosamine kann durch die Reaktion von sekundären Aminoverbindungen, die als Verunreinigungen in solchen Inhaltsstoffen enthalten sind, mit Nitrosierungsmitteln (mit Nitriten; Nitrosierungsreaktion) erfolgen. Nitrosamine, die potentiell krebserregende Bestandteile sind, können daher nach der Herstellung des kosmetischen Mittels in unvermeidbaren Spuren in diesem enthalten sein. Die Fakten: Es gibt eine umfassende Strategie zur Vermeidung der Bildung von Nitrosaminen, die auf den Regelungen der Kosmetikverordnung sowie auf Empfehlungen von Fachverbänden basiert (1 und 2). Diese Strategie umfasst die Rohstoffe (deren Reinheit kontrolliert wird, um Verunreinigungen zu begrenzen), den Herstellungsprozess, die Lagerung und das Endprodukt. Die Auswahl von Inhaltsstoffen mit geringem Nitrosierungspotenzial ist ebenfalls entscheidend (2). Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu gewährleisten, werden die Nitrosamingehalte in den Rohstoffen und im Fertigerzeugnis gemessen. Um die Bildung von Nitrosaminen einzuschränken, ist es auch möglich, der Rezeptur Inhaltsstoffe hinzuzufügen, die diese Reaktion verhindern. Fazit: Es werden beginnend bei den Rohstoffen bis hin zur Kontrolle des Fertigprodukts viele Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um die Bildung von Nitrosaminen bei der Herstellung von kosmetischen Mitteln effektiv zu vermeiden. Quellen: (1) Stellungnahme des Europäischen Wissenschaftlichen Ausschusses "Verbrauchersicherheit" (SCCS): SCCS/1458/11 - Opinion on Nitrosamines and Secondary Amines in Cosmetic Products: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_090.pdf (2) COSMETICS EUROPE: Technical guidance document on minimising and determining nitrosamines in cosmetics, 2009: https://cosmeticseurope.eu/download/TjBjaHR5ekxhQ0Vxbkc1eEtKU2NTdz09
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.