Inhaltsstoff
METHYLPARABEN
Deutsche Bezeichnung
Methylparaben, Methyl-4-hydroxybenzoat, 4-Hydroxybenzoesäuremethylester, Lebensmittelzusatzstoff: E 218
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
HILFSSTOFF IN PARFÜMÖLEN
Hilfsstoff in Parfümölen und/oder Aromen
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
In hautpflegenden und -reinigenden Mitteln wie Emulsionen, Cremes, Shampoos sowie in Stylingprodukten und vielen anderen kosmetischen Produkten
Vorkommen in anderen Produkten
Parabene machen auch Arzneimittel und bestimmte Lebensmittel (wie Salate, Fischerzeugnisse oder Mayonnaise) länger haltbar. Wie alle Konservierungsstoffe schützen sie vor dem mikrobiellen Verderb und gewährleisten damit die Sicherheit der Produkte für den Verbraucher.
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind. Duftstoffe bzw. Duftstoffmischungen werden im Kosmetikbereich auch als "Parfümierungsmittel" oder "Parfümöle" bzw. "Parfumöle" bezeichnet. Auf den kosmetischen Produkten werden diese mit dem INCI-Namen "PARFUM" deklariert. Dabei handelt es sich um unverdünnte Einzelsubstanzen oder deren Mischungen, die aus Naturrohstoffen stammen oder (halb-)synthetisch hergestellt sein können. Sie sind Ausgangsstoffe zur Herstellung von Parfum, Eau de Parfum, Eau de Toilette, Eau de Cologne und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln. Der durchschnittliche Gehalt an Duftstoffen beträgt in Parfum 15-30 %, in Eau de Parfum 10-14 %, in Eau de Toilette 6-9 %, in Eau de Cologne 3-5 % sowie in Hautcremes, Shampoos, Haar- und Deosprays ca. 0,2-1 % und ca. 1-3 % in Deostiften. Zu den Parfümölen zählen ätherische Öle, Resinoide und Absolues. Als Quellen dienen u. a. Blüten, Blätter und Stängel, Früchte und Fruchtschalen oder Wurzeln von Pflanzen; Hölzer, Gräser oder Kräuter, Nadeln, Harze und Balsame. Außerdem werden aus Naturprodukten isolierte Verbindungen wie z. B. Aldehyde, Ketone, Ester, Alkohole etc. verwendet (Geraniol, Citronellal, Citral, Eugenol, Menthol) sowie halbsynthetische (Citronellol, Geranylacetat, Jonone) und synthetische Riechstoffe (z. B. Phenylethylalkohol und Linalool). Duftstoffe tierischer Herkunft, z. B. Moschus und Ambra, werden nur selten verwendet. Parabene sind Salze und Ester der para-Hydroxybenzoesäure. Sie verfügen, wie die verwandte Benzoesäure, über eine antimikrobielle und fungizide Wirkung. Daher werden insbesondere einige Ester seit mehr als 80 Jahren als Konservierungsmittel in Kosmetika eingesetzt. In kosmetischen Produkten zugelassen sind para-Hydroxybenzoesäure (Paraben), Methylparaben, Ethylparaben, Propylparaben, Butylparaben, sowie einige deren Natrium-, Kalium- und Calcium-Salze. In der Natur kommen Parabene in vielen Pflanzen, wie Gurken, Möhren, Zwiebeln, Kirschen, Heidelbeeren oder Erdbeeren vor.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Aus wissenschaftlicher Sicht sind Parabene die zurzeit am besten untersuchten und sichersten Konservierungsstoffe am Markt. Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) stuft sie als sicher ein. Das SCCS hat im Jahr 2010 die Konzentrationen der einzelnen Parabene in kosmetischen Mitteln überprüft und im Mai 2013 erneut bekräftigt, dass Parabene bezüglich der Konzentration in welcher sie in kosmetischen Mitteln verwendet werden, als sicher eingestuft werden können. Die aktuelle Literatur belegt, dass Parabene aus allergologischer Sicht zu den Konservierungsstoffen mit einem besonders niedrigen allergenen Potential zählen. Es gibt zwar Berichte über Allergien, setzt man diese jedoch in Relation zur Einsatzhäufigkeit (sehr viele Produkte am Markt sind mit Parabenen konserviert) sind Parabene als allergologisch unauffällig zu bezeichnen.
Links zu wissenschaftlichen Bewertungen
Stellungnahme des SCCS (2021) zur Sicherheit von Propylparaben
Stellungnahme des SCCS (2013) zur Sicherheit von Propyl- und Butylparaben
Stellungnahme des BfR (2011) zur Verwendung von Parabenen in kosmetischen Mitteln
Stellungnahme des SCCS (2010) zur Sicherheit von Parabenen als Konservierungsstoffe in Kosmetika
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Methylparaben steht im Verdacht, ein endokriner Disruptor zu sein. Die Fakten: Methylparaben wurde von zahlreichen (europäischen (1), amerikanischen (2), niederländischen (3)) Sachverständigenausschüssen nicht nur für seine Verwendung in kosmetischen Mitteln, sondern auch im Pharma- und Lebensmittelbereich bewertet. Die Sicherheit der Verwendung in den zugelassenen Konzentrationen wurde stets bestätigt. Außerdem wird Methylparaben nur in geringem Maße von der Haut aufgenommen. Methylparaben ist einer von 28 Stoffen, die im Verdacht stehen, endokrine Disruptoren zu sein, und die von europäischen Sachverständigen neu bewertet werden, um alle neuen Daten über ihre mögliche endokrine Aktivität zu analysieren. Methylparaben hat in vitro (bezieht sich auf Studien oder Versuche, die in einer künstlichen Laborumgebung, z. B. im Reagenzglas, durchgeführt wurden) eine geringe östrogene Aktivität gezeigt, die deutlich (mehr als das Tausendfache) unter der des natürlichen Hormons der Frau (Östradiol) liegt. Die In-vivo-Ergebnisse (an lebenden Organismen durchgeführte Studien oder Versuche) sind widersprüchlich, deuten aber darauf hin, dass keine das Hormonsystem schädigende Wirkungen vorliegen. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass z. B. auch für Soja-Inhaltsstoffe (Isoflavone) in ausreichend empfindlichen in vitro-Testsystemen endokrine Wirkungungen nachweisbar sind, ohne dass Wissenschaftler oder behördliche Experten Sicherheitsbedenken durch den Verzehr von Soja-basierten Lebensmitteln sehen. Fazit: Methylparaben wird von verschiedenen Sachverständigenausschüssen als unbedenklich für die Verwendung in den in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konzentrationen anerkannt. Gemäß der WHO-Definition gilt es nicht als endokriner Disruptor. Quellen: (1) Stellungnahmen des Europäischen Wissenschaftlichen Ausschusses "Verbrauchersicherheit" a. SCCP/0873/05: https://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_019.pdf b. Extended Opinion on Parabens, underarm cosmetics, and breast cancer, SCCP/0874/05: http://www.alegesanatos.ro/dbimg/files/Parabens.pdf c. SCCP/1017/06: https://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_074.pdf d. SCCP/1183/08: https://ec.europa.eu/health/archive/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_138.pdf e. SCCS/1348/10: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_041.pdf f. "Clarification on Opinion SCCS/1348/10 in the light of the Danish clause of safeguard banning the use of parabens in cosmetic products intended for children under three years of age", SCCS/1446/11: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_069.pdf g. SCCS/1514/13: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_132.pdf (2) Cosmetic Ingredient Review (CIR): Amended Safety Assessment of Parabens as Used in Cosmetics (2020): https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32723119/ (3) National Institute for Public Health and the Environment (RIVM report 2017-0028): Exposure to and toxicity of methyl-, ethyl- and propyl paraben (https://www.rivm.nl/bibliotheek/rapporten/2017-0028.html)
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden (DKG-Epikutantestreihe "Standardreihe"). "Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010) "Dialog Kosmetik": 11. Stakeholder-Workshop Parabene in der Kosmetik / Parabene - der Faktencheck
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.