Inhaltsstoff
O-PHENYLPHENOL
Deutsche Bezeichnung
o-Phenylphenol
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
synthetisch
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Links zu wissenschaftlichen Bewertungen
SCCS-Stellungnahme zu o-Phenylphenol (2015)
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Ortho-Phenylphenol (OPP) steht im Verdacht, ein endokriner Disruptor zu sein. Die Fakten: In-vitro-Studien zeigen, dass OPP eine sehr schwache Wirkung auf Östrogene hat (1 bis 10 Millionen Mal niedriger als das weibliche Referenzhormon). Diese Wirkung wird in vivo nicht bestätigt. Es wurde keine Wirkung auf andere Hormone nachgewiesen. OPP wurde von mehreren (europäischen, französischen und US-amerikanischen) Sachverständigenausschüssen bewertet (1, 2, 3), die seine Sicherheit in den zugelassenen Konzentrationen bestätigt haben. 19.000 Tiegel Gesichtscreme müssten täglich aufgetragen werden, um die unwirksame Dosis zu überschreiten (bei einer Frau mit einem Durchschnittsgewicht von 57 kg). Fazit: Wie bei allen Konservierungsmitteln ist auch die Verwendung von OPP in kosmetischen Mitteln streng geregelt. Seine Verwendung in den zugelassenen Konzentrationen wird von europäischen Experten als sicher angesehen. Quellen: (1) Stellungnahme SCCS/1555/15, Juni 2015: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_177.pdf (2) ANSES/ex-AFSSA-AFSSET: Profil toxicologique de l’o-phénylphénol (OPP), May 2014: https://www.anses.fr/fr/system/files/CHIM2009sa0331Ra-01-An02.pdf (3) USA EPA: Toxicology Disciplinary Chapter for the Re-Registration Eligibility Decision for 2-Phenylphenol and Salts (Orthophenylphenol or OPP), 2006
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden. "Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.