Inhaltsstoff
TRICLOSAN
Deutsche Bezeichnung
Triclosan; 5-Chlor-2-(2,4-dichlorphenoxy)phenol
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
ANTIMIKROBIELL
Hemmt das Wachstum von Mikroorganismen (z. B. Bakterien und Pilze)
DESODORIEREND
Verringert oder maskiert unangenehmen Körpergeruch
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Badezusätze, Deodorantien, Seifen, Shampoos
Vorkommen in anderen Produkten
Arzneimitteln zur Wundbehandlung
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Triclosan ist ein Konservierungsstoff und gehört zur chemischen Stoffgruppe der polychlorierten Phenoxyphenole, es handelt sich dabei um einen weißen, kristallinen Feststoff, der über biozide, antiseptische und remanent desodorierende Eigenschaften verfügt. Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind.
Info zur sicheren Verwendung
Triclosan ist im Rahmen der europäischen Gesetzgebung als Konservierungsstoff in Kosmetikprodukten zugelassen. Die Sicherheit von Triclosan wurde mehrfach überprüft; zuletzt im Jahr 2011 durch den unabhängigen Sachverständigenausschuss der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety/Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit, SCCS), und zwar sowohl in Bezug auf die Anwendungssicherheit für den Menschen als auch in Bezug auf eine mögliche bakterielle Resistenz. Das SCCS befürwortet die Verwendung von Triclosan als einen sicheren und wirksamen Wirkstoff in kosmetischen Erzeugnissen. In seiner Neubewertung aus dem Jahr 2011 hat das SCCS lediglich einige ergänzende Einschränkungen angeregt, die sicherstellen, dass der Nutzen dieses antibakteriellen Wirkstoffes erhalten bleibt. So darf Triclosan bis zu 0,3 Prozent in Zahnpasta, Handseife, Bade- und Duschprodukten, Deodorantien, Gesichtspuder und Abdeckstiften sowie Nagelpflegeprodukten und bis zu 0,2 Prozent in Mundwässern eingesetzt werden. Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Triclosan steht im Verdacht, ein endokriner Disruptor zu sein und die Resistenz von Bakterien gegen Antibiotika zu erhöhen. Die Fakten: Die Verwendung von Triclosan ist auf bestimmte Kategorien von kosmetischen Mitteln und auf zugelassene Konzentrationen beschränkt. Triclosan wird nur in geringem Maße über die Haut aufgenommen, vor allem wenn es in Rinse-off-Produkten verwendet wird. Erst bei der Verwendung von täglich 4 Deo-Sticks oder 2 ganzen Seifen (bei einer Frau mit einem Durchschnittsgewicht von 57 kg) käme es zu Effekten, die das Hormonsystem beeinflussen könnten. In-vitro-Studien zeigen eine Wirkung als endokriner Disruptor auf Östrogene, Androgene und die Schilddrüsenachse. Eine Wirkung auf Hormonrezeptoren auf Zellen in einer Laborumgebung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Störung des Hormonsystems in einem lebenden Organismus. Außerdem sind die Ergebnisse der durchgeführten In-vivo-Studien widersprüchlich, nicht reproduzierbar und, was die Schilddrüsenachse betrifft, nicht auf den Menschen übertragbar. Die Einstufung von Triclosan als endokriner Disruptor ist daher in vivo nicht bestätigt worden. Es ist zu bedenken, dass Soja ebenfalls eine analoge Wirkung zeigt, ohne dass der Verzehr verboten ist. Obwohl Triclosan in vitro einen Einfluss auf die Resistenz von Bakterien gegen Antibiotika zu haben scheint, haben Studien in der Umwelt eine Zunahme der Resistenz nicht bestätigt. Fazit: Die Verwendung von Triclosan in kosmetischen Mitteln ist sehr selten, obwohl es in den zugelassenen Konzentrationen als unbedenklich für die menschliche Gesundheit gilt. Wie bei allen Konservierungsmitteln ist die Verwendung von Triclosan in kosmetischen Mitteln streng geregelt. Obwohl weitere Studien erforderlich sind, bestätigen die derzeitigen Daten weder eine endokrinschädigende Wirkung in vivo noch eine Zunahme der bakteriellen Resistenz in der Umwelt.
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden (DKG-Epikutantestreihe "Konservierungsmittel"). "Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)
Gehört zu folgenden Stoffgruppen
Regulierung von Kosmetika
Die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln unterliegen gesetzlichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass für kosmetische Inhaltsstoffe außerhalb der EU andere Vorschriften gelten können.